Kündigungsfrist während der Probezeit nach Manteltarifvertrag

| 20. Mai 2008 22:50 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich bin in Augsburg (Bayern/Schwaben) seit 01.05.08 in einem KFZ-Betrieb als Angestellter beschäftigt. Probezeit lt. Vertrag 6 Monate. Kündigungsfrist des Probearbeitsverhältnisses beiderseits mit der im Manteltarifvertrag festgelegten Frist. Können Sie mir sagen wie diese Frist lautet? Besten Dank.

21. Mai 2008 | 07:57

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,


innerhalb der Probezeit kann nah § 3 MTV bis zum letzten Tag der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende einer Kalenderwoche gekündigt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Exakte Antwort auf meine Frage. Vielen Dank!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5,0

Exakte Antwort auf meine Frage. Vielen Dank!


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht