Sehr geehrter Ratsuchender,
innerhalb der Probezeit kann nah § 3 MTV bis zum letzten Tag der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende einer Kalenderwoche gekündigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
21. Mai 2008
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07:57
Antwort
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