Zypressenhecke

26. Oktober 2006 18:55 |
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Nachbarschaftsrecht


Hallo
Vor drei Jahren wurde unser Nachbarhaus verkauft. Die neuen Besitzer haben im Sommer letzten Jahres entlang von unserem Gartenzaun eine Zypressenhecke gepflanzt. Dieses stört uns eigentlich nicht, aber wir wollten wissen, wie hoch diese Hecke eigentlich werden darf. Der Abstand zu unserem Zaun beträgt 65 cm (gemessen von der Grenze bis zur Stammitte). Schon bei der Bepflanzung ragten die Zweige bis zu unserem Zaun und bereits in diesem Sommer ragten vereinzelte Zweige bis zu 20 cm durch unseren Zaun. Diese wurden vor kurzem auch von ihm entfernt. Die Höhe der Hecke, die noch nicht in der Höhe geschnitten wurde, beträgt zur Zeit schon ca. 2 m. Nun unsere Frage: Wie hoch darf diese Hecke werden? (Wir wohnen in Rheinland-Pfalz.) Wann müssen wir unseren Nachbarn darauf hinweisen die Hecke auf die richtige Höhe zu schneiden?
Nun zu unserem eigentlichen Problem: Unsere alten Nachbarn haben schon vor einigen Jahren (ca. 15 bis 20 Jahre ) eine Eibe und eine Zypresse an unserer Grenze zum Hof gepflanzt. Die Grenze zum Nachbarn besteht aus einer 2 m hohen Mauer. Diese beiden Bäume wurden nie geschnitten und somit sind sie auch ganz langsam gewachsen. Bevor das Haus verkauft wurde, wurde die Mauer neu verputzt und in diesem Zuge wurden die Bäume etwas zurückgeschnitten und von dürren Ästen befreit. Dieses hatte zu Folge, daß nunmehr die Bäume in die Höhe und in die Breite schossen. Vor zwei Jahren forderten wir unseren Nachbarn auf diese Bäume zurückzuschneiden. Dies wurde auch getan, aber nur in der Breite und nicht in der Höhe. Es ist jetzt so, daß diese Bäume bereits 5 m hoch sind und erheblichen Schmutz verursachen. Der Schmutz der von der Eibe (rote Beeren)verursacht wird, lässt sich nicht einmal richtig wegkehren und auf den Autos hinterläßt er eine klebrige Spur die nur nach einer Autowäsche zu beseitigen ist. Können wir von ihnen verlangen, daß sie die Hecke so schneiden, daß keine Äste über die Mauer ragen, oder gibt es auch die möglichkeit diese Bäume in der Höhe zu schneiden?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,

auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!

1. Eine bestimmte Höhe ist nicht vorgeschrieben, allerdings müssen nach § 44 Nr. 1b des NachbarrechtsG Rh.-Pf. 2 Meter Grenzabstand eingehalten werden.
2. Eine bestimmte Höhe kann nicht verlangt werden, sie können allerdings einen Rückschnitt zur Vermeidung der Immission sowie ansonsten eine Entfernung der Beeren verlangen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung / Empfehlung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt Hinrichs

rahinrichs@gmx.de

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