Kindesunterhalt Sonderzahlung Zahnarzt

4. März 2025 08:28 |
Preis: 36,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Mein Exmann zahlt für 4 Kinder (7,12,15,17) 128% Unterhalt. Sein bereinigtes Netto liegt bei 4300€ meins bei 1500€. Die Kinder leben im Residenzmodell bei mir.

Nun liegt kurzfristig eine Zahnop für Kind 7 J und Kind 17J an. Kosten 620€. Ich habe diese Zahlung vorgestreckt. Nun verweigert der Vater einen Teil der Rechnung zu übernehmen.

Wie setze ich durch, dass er seinen Anteil übernimmt und wie hoch ist dieser?
4. März 2025 | 08:53

Antwort

von


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Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
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Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Tag,

Zahn-OP-Kosten fallen in der Regel unter Sonderbedarf, wenn sie unerwartet, notwendig und nicht durch Ersparnisse gedeckt sind.

Da Ihr Ex-Mann 128 % des Mindestunterhalts zahlt, spricht dies gegen eine vollständige Abgeltung durch den laufenden Unterhalt. Seine anteilige Haftung richtet sich nach den Einkommensverhältnissen.

Sie beide haben ein Gesamteinkommen von 5.800 €
Ihr Anteil: (1.500 / 5.800) = 25,86 %
Sein Anteil: (4.300 / 5.800) = 74,14 %

Von den 620.- € Gesamtkosten haben Sie daher 160.34 und er 459.66 zu tragen.

Fordern Sie ihn noch einmal schriftlich und unter Fristsetzung zur Zahlung auf. Weigert er sich weiterhin, müssen Sie den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen


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