Sehr geehrter Fragesteller,
ein Unrlaubsabgeltungsanspruch steht Ihnen zu. In der regeld verfällt dieser zum 31.03 des Folgejahres.
So fern das Weihnachtsgeld wirksamer Vertragsbestandteil ist, haben Sie einen Anspruch darauf.
Sie sollten umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Forderungen geltend machen. So fern Sie nicht rechtsschutzversichert sind, sollten Sie die Gegenseite zu nächst selbst unter Fristsetzung von 10 - 14 Tagen zur Zahlung auffordern und androhen, dass Sie nach Fristablauf anwaltliche und gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werden. Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang des SChreibdens beweisen können.
Mit freundlichem Gruß
H. Momberger
Resturlaub 2005
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Arbeitsrecht
Aus betriebstechnischen Gründen wurde ich zum 31.12.2005 fristgerechet gekündigt.
Hatte Ende November für Dezember 10 Tage von meinen Resturlaub (12 Tage) beantragt, wovon mir von meinem Arbeitgeber nur 5 Tage bewilligt wurden; die restlichen Tage stehen noch aus.
Aus gesundheitlichen Gründen war ich im Dezember nicht mehr schaffen und konnte so meinen restlichen Urlaub von 7 Tagen nicht mehr in Anspruch nehmen.
Verfällt jetzt dieser Urlaub oder kann ich eine Nachzahlung verlangen?
Weiterhin wurde 2005 kein Weihnachtsgeld gezahlt, obwohl es im Arbeitsvertrag ohne Klausel Vertragsbestandteil ist.
Begründung des Arbeitgebers: Kein Geld, Kreditrahmen der Firma voll ausgeschöpft?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich und verbleibe
mit freundlichem Gruß
M.E.
Urlaub Urlaub Anspruch Weihnachtsgeld Firma
"
Ich bedanke mich für die schnelle und aussagekräftige Beantwortung meines Anliegens.
"