Auseinandersetzung

31. Oktober 2005 12:02 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

dies ist keine Anfrage, sondern Suche nach einem fachlich
entsprechend erfahrenen RA. Er sollte im LG-Raum Darmstadt
tätig sein und selbst (oder über Sozius) OLG-Zulassung haben.

Der Fall:
Erbengemeinschaft besteht knapp 20 Jahre.
Bisher knapp 100 erledigte Zivilverfahren.

Es stand nun die von mir beantragte Auseinandersetzung an.

Der bevollmächtigte RA war insgesamt beratend und rechtlich in allen Verfahren tätig.

Die beim LG eingereichte Klage auf Auseinandersetzung wies formelle Fehler auf, so
dass das LG entsprechende Hinweise gab und die Klage dann umfassend korrigiert wurde.
Der Klage wurde stattgegeben, die Gegenseite legte Rechtsmittel ein. Das OLG wies ebenfalls auf
Ungereimtheiten hin, die auf der Klage basierten. Im letzten Termin beim OLG, welches nach
einem kurzfristig eingereichten Schriftsatz wohl erneut formelle Fehler sah, stellte der RA keinen
Antrag, so dass VU erging.

Trotz Aufforderung übermittelte der RA weder das VU noch reagierte auf mehrere schriftliche
Telefax-Aufforderungen um Stellungnahme, so dass nun Rechtsmittelfrist abgelaufen ist.


Tätigkeit des gesuchten RA wird sein:

1. Schadenersatz gegen den bisher tätigen RA (das Mandat besteht
formell noch, es wurde von keiner Seite gekündigt), in erster
Linie auf Ersatz der gesamten Verfahrenskosten, weil dieses
erneut geführt werden muss.

2. Falls wirtschaftlich sinnvoll, neues Verfahren mit dem Ziel
der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Danke und mfG

3. November 2005 | 11:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

aus dem Pool der 123recht-Anwälte ist offenbar kein Kollege aus dem gewünschten Ortsbereich bereit, sich Ihrer Anfrage anzunehmen.

Ich gehe davon aus, daß Ihnen mit der Vermittlung eines auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwaltes, der die Bemühungen des Sie bisher vertretenden Anwaltes fachlich überprüfen und Regreßforderungen für Sie geltend machen kann, geholfen ist.

Gerne bin ich bereit, Ihnen einen entsprechenden Kollegen vor Ort zu benennen. Da diese Forum aber keinen geeigneten Ort für die Empfehlung konkreter Kollegen darstellt, werde ich Ihnen dazu eine separate E-Mail zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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