Nachmieter suchen bei fristgerechter Kündigung um eine Ablöse zu erzielen

13. Januar 2009 18:30 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


11:07

Ich liege zur Zeit mit meinem Vermieter im Streit, da dieser sich weigert dagegen, dass wir selbst einen neuen Mieter für unsere Wohnung suchen. Wir haben in der Wohnung noch hochwertige Einbauten, die wir gerne da lassen würden gegen entsprechenden Abstand. Der Eigentümer hat allerdings einen Makler beauftragt mit der Vermarktung der Wohnung. Müssen wir nun darauf hoffen, dass der Makler unsere Gegenstände mit anbietet oder können wir auf eigene Faust einen Mieter suchen und diese dem Eigentümer präsentieren oder machen wir uns dabei schadensersatzpflichtig gegenüber dem Makler oder dem Eigentümer?

13. Januar 2009 | 19:25

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

Der Mieter hat grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf Stellung eines Nachmieters, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht, z.B. durch eine Nachmieterklausel oder der Mieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat und die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, aus dem Vertrag ausscheiden muss.

Enthält Ihr Mietvertrag keine Nachmieterklausel oder eine Vereinbarung, wonach Sie berechtigt sind, Ersatzmieter auch bei fristgerechter Beendigung des Mietverhältnisses zu stellen, um sich von diesen Ihre Investitionen entgelten zu lassen, dann lehnt Ihr Vermieter eine Ersatzmieterstellung zu Recht ab.Ihrem Vermieter wird, wenn er es unterläßt mit einem von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter einen Vertrag abzuschließen, dann auch keine Verletzung seiner mietvertraglichen Pflichten vorgeworfen werden können. Für Sie wird daher voraussichtlich nur die Möglichkeit bestehen, mit Ihrem Vermieter oder dem Nachmieter eine Ablösevereinbarung über Ihrer Einbauten zu treffen.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
RA Petry-Berger


Rückfrage vom Fragesteller 13. Januar 2009 | 19:28

Vielen Dank für Ihre Antwort. wie sieht es denn aus, wenn ich jetzt schon eine Anzeige geschaltet habe? muss ich die wieder aus dem internet nehmen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Januar 2009 | 11:07

Sehr geehrter Fragesteller,

zwar besteht kein grundsätzliches Verbot einen Nachmieter zu suchen, wobei der Vermieter allerdings nur unter den dargestellten Voraussetzungen verpflichtet ist, mit einem solchen einen Mietvertrag abzuschließen. Steht Ihnen nicht das Recht zu, einen Nachmieter zu stellen und hat Ihr Vermieter Ihnen eine Annonvierung seiner Wohnung ausdrücklich verboten, wird Ihnen anzuraten sein, die Anzeige im Internet zu stornieren.

Mit freundlichen Grüßen
RA Petry-Berger

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