Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Frage darf ich wie folgt beantworten:
Ihr Mietverhältnis endet aufgrund der Kündigung am 31.01.2009 - das bedeutet, dass Sie auch noch bis dahin Miete zahlen müssen, sofern die Wohnung nicht vorzeitig neu vermietet werden kann. Das ist offenbar bislang nicht der Fall - die Neuvermietung an die von Ihnen gesuchte Nachmieterin ist gescheitert.
Der Vermieter wird daher - auch nach Rückgabe der Wohnung - noch weiter Miete von Ihnen verlangen können - allerdings wird er Ihnen die Wohnungsschlüssel auch zurückgeben müssen, da Sie die Wohnung natürlich auch weiterhin nutzen werden dürfen.
Die Nachmieterin werden Sie nur belangen können, wenn Sie mit ihr eine verbindliche Vereinbarung getroffen hätten, dass sie die Wohnung von Ihnen übernimmt - was Sie aber im Streitfall beweisen müssten.
In der Regel ist das, sofern nichts Schriftliches fixiert wurde, kaum möglich.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht