Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen und unter berücksichtigung des von Ihnen gewählten Einsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.
Zunächst hat Anwalt 2 einen Anspruch auf Vergütung seiner Gebühren. Ich gehe davon aus, dass anhand des Gegenstandswertes ermittelte Gebührenrechnung grds. in der Höhe korrekt ist.
Sie gehen davon nun aufgrund der Aussage von Anwalt 1 davon aus, dass Anwalt 2 einen Fehler bei der Beratung bzw. Verfahrensführung gemacht hat.
Dies müßten Sie Anwalt 2 zunächst nachweisen können.
Ist dieser Nachweis erbracht, so sollten Sie Anwalt 2 hinsichtlich der dann zuviel geforderten/ gezahlten Gebühren in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund Ihrer Informationen und aufgrund des Einsatzes eine konkretere Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich ist.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern. Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite. Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.
Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.
Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.
E-Mail: kanzlei-schoepper@alice-dsl.net
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht