Zweitwohnungssteuer

21. Mai 2005 23:01 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich bin Student in Kassel und habe meine kleine 1-Zimmer-Studentenwohnung als Zweitwohnsitz hier in Kassel gemeldet. Als Erstwohnsitz bin ich in Lübeck gemeldet. Dort wohne ich zwar im selben (Mehrfamilien-)haus der Eltern, jedoch nicht in der Wohnung meiner Eltern. Ich bewohne zusammen mit meinem Bruder eine Dachgeschosswohnung, die zwar keine Küche, jedoch ein Bad hat. Ist in diesem besonderen Fall eine Zweitwohnungssteuer fällig? Wie hoch ist der Prozentsatz für die Stadt/Region Kassel ungefähr z. Zt. ? (Letzte Frage muss nicht beantwortet werden)
Danke.

21. Mai 2005 | 23:04

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
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Sehr geehrter Rechtssuchender,

es gibt keine Zweitwohnungssteuer. Sie brauchen also nicht zu befürchten eine Steuer zahlen zu müssen, nur weil Sie eine Studentwohnung in einer anderen Stadt haben.

Mit freundlichen Grüssen

Marcus Glatzel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

ANTWORT VON

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