Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist schon fraglich, ob bei einem internen Wechsel beim gleichen Arbeitgeber überhaupt eine neue Probezeit zulässig war. Dies wäre nur gerechtfertigt, wenn sich die Tätigkeit so wesentlich von der vorherigen unterscheidet, dass eine solche neue Erprobung zwingend erforderlich ist.
Aber selbst wenn eine neue Probezeit hier erforderlich war, darf sie die in § 622 Absatz 3 BGB festgelegte Höchstdauer von 6 Monaten grundsätzlich nicht überschreiten. Wenn Sie also für die neue Stelle einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen haben und dieser Vertrag nicht innerhalb der 6 Monate gekündigt oder per Aufhebungsvertrag beendet wurde, dann können Sie auf die Fortführung des neuen Arbeitsverhältnisses zu den gleichen Konditionen bestehen und der Arbeitgeber müsste sie ordentlich kundigen (unter Anwendung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist und Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes, da die erleichterte Probezeitkündigung nach Ablauf der 6 Monate nicht mehr möglich ist).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Die Stelle war als unbefristet ausgeschrieben. Bei Vertragsunterzeichnung hat man die 6 Monate Probezeit eingebaut, die nach den 6 Monaten um 3 Monate verlängert wurde. Im Grunde ist ein befristeter Vertrag zustande gekommen, entgegen der ursprünglichen Ausschreibung. Könnte ich dagegen etwas unternehmen? Und muss ich mich in die niedrigere Lohngruppe zurück stufen lassen, bei Aufnahme der alten Tätigkeit?
Vielen Dank vorab für die Auskunft.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Die Probezeit kann man nicht so einfach auf neun Monate verlängern. Ebenso kann man einen unbefristeten Vertrag nicht einseitig in einen befristeten Vertrag umwandeln. Ich würde hier empfehlen, dass sie alle Unterlagen einmal von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Denn zumindest nach ihrer kurzen Schilderung kann ich mir auch gut vorstellen, dass hier bereits ein unbefristeter Vertrag zu den neuen, besseren Konditionen zu Stande gekommen ist. Wäre das der Fall, dann könnten Sie natürlich auch bei Versetzung auf den alten Posten weiterhin das höhere Gehalt fordern.
Mit besten Grüßen