Guten Tag,
Zum Anbringen einer Dachrinne sind Sie nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, da Niederschlagswasser (Traufwasser) nicht auf das Nachbargrundstück gelangen darf (§ 37 Abs. 1 NachbG Thüringen). Ihr Nachbar wird sich schwerlich dagegen wehren können, dass Sie diese nachbarrechtliche Pflicht erfüllen wollen. - Abgesehen davon gilt auch, dass Bauteile einer Grenzwand, die in den Luftraum des Nachbargrundstücks übergreifen, zu dulden sind, wenn sie die Benutzung des anderen Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen (eine explizite Regelung wie in § 23 Ziff. 3 NachbG NRW kennt das Thüringische NachbG zwar nicht, entsprechendes wird sich aber aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis und dem Grundsatz von Treu und Glauben [§ 242 BGB
] ergeben). Auch unter diesem Gesichtspunkt wird Ihr Nachbar keine Einwendung gegen das Anbringen einer Regenrinne, die bloß 10 cm übersteht, geltend machen können. Das gilt er recht, wenn er selbst einen vorhandenen Regenwassergraben zugeschüttet hat.
Die Aufschüttung an Ihrer Außenwand muss Ihr Nachbar nur dann beseitigen, wenn Ihrem Grundstück/Gebäude dadurch eine Gefahr droht (§ 43 NachbG Thüringen).
Zur Sanierung Ihrer Außenwand dürfen Sie grundsätzlich das Grundstück Ihres Nachbarn betreten und auch ein Gerüst auf dem Nachbargrundstück aufbauen. Dies folgt aus dem sog. »Hammerschlags- und Leiterrecht« (§ 21 NachbG Thüringen). Das Aufstellen eines Gerüstes muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten dem Nachbarn schriftlich angezeigt werden (§ 22 NachbG Thüringen). Die Ausübung hat außerdem so schonend wie möglich zu erfolgen und darf nicht zur Unzeit geltend gemacht werden. Für die Frage, ob das Abernten der Beete auf dem Nachbargrundstück abgewartet werden muss, muss wohl eine Interessenabwägung vorgenommen werden: Wenn die Sanierung Ihrer Außenwand dringend notwendig ist, insb. wegen drohender Einsturzgefahr, dann wird das Interesse Ihres Nachbarn zurückstehen müssen. Für die beschädigten Pflanzen und den Verlust der Ernte werden Sie allerdings Schadensersatz leisten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Matthias Juhre.
_______________
ra-juhre@web.de
Grenzbebauung
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Wir haben im Land Thüringen ein Haus gekauft (Baujahr um 1870 rum), wo einige Arbeiten auszuführen sind. Dazu gehören das Dach neu zu decken und die Außenfasade neu auszufugen (untere Etage Bruchsteinmauerwerk und obere Etage Fachwerk mit Bruchsteinen ausgemauert).
Unser Problem ist:
Eine Fasadenseite steht genau auf der Grundstücksgrenze. Der Dachkasten hängt und hing seit eh und je über Nachbars Grundstück welches dieser in den 1980er Jahren gekauft hat.
Eine Dachrinne gab es auf dieser Seite nicht, dafür einen Regenwassergraben. Der wurde durch unseren Nachbarn vor Jahren entfernt als das Haus uns noch nicht uns gehörte (Aufschüttung bis an unser Haus mit Erde).
Im Zuge der Dachsanierung möchten wir nun gerne eine Dachrinne anbauen, da das Wasser ja irgendwie von unserem Haus weg muß(feuchte Mauern bei Regen). Wir würden damit ca. 10cm mehr mehr überbauen. Unser Nachbar fordert dafür nun einen Ausgleich. Ihm schwebt vor, wir sollten unsere Dachneigung ändern, damit er Abends länger Sonne auf seinen
Grundstück hat. Wir finden das ganz schön unverschämt( wegen 3m2 mehr Überbau ). Wie ist die Rechtslage, müssen wir auf unsere Kosten eine Dachrinne anbauen oder können wir die Wiederherstellung des Regenwassergrabens verlangen? Wir müssen doch nicht die Schädigung useres Hauses durch Regenwasser hinnehmen. Wie verhält es sich denn mit der aufgeschütteten Erde an unserem Haus? Er hat damals ja schließlich keine Isolierung angebracht.
Weiterhin muß ein Teil dieser Aussenwand saniert werden, da das Fachwerk verfault ist. Wir wollten den Teil der Wand kommplett abtragen und genau so wieder aufbauen lassen, da sonst eine Sanierung nicht ungefährlich ist (Einsturzgefahr). Er ist der Meinung das kommt einem Neubau gleich und dem stimmt er nicht zu. Wie sollen wir uns verhalten?
Dürfen wir auf seinem Grundstück ein Gerüst stellen und wann müssen wir die Baumaßnahme bekannt geben. Müssen wir dabei Rücksicht auf seinen Garten nehmen? Er will erst seine Bette abernten und dann dürften wir im Herbst auf sein Grundstück.
Haus Haus Kosten Sanierung
-
66 €
-
75 €
-
50 €
-
30 €
-
25 €
-
75 €