Hallo,
meine Mitarbeiterin möchte nun nach der Elternzeit gerne Teilzeit 30 Stunden arbeiten für die Kitaeingwöhnungsphase für ca 9 bis 12 Monate und dann wieder voll arbeiten.
Sie hat einen ruhenden Vollzeitarbeitsvertrag bei uns. Gerne möchte ich ihrem Wunsch nachkommen, weiß aber nicht, ob dafür nun neue Verträge erstellt werden müssen oder eine Vereinbarung reicht und ob ich den alten Lohn auf 30 Stunden umrechnen kann sowie den Urlaub.
Wichtig, die Elternzeit endete schon im July 2021, da nur 2 Jahre mit höhrem Elterngeld beantragt wurde. Die Elternzeit wurde dann verlängert bis 15.10 2021 wir haben Sie bis zu diesem Datum freigestellt. Die Teilzeitbeschäftigung beginnt also nach der Elternzeit.
wenn die AN länger als 6 Monate bei Ihnen beschäftigt war und Sie mehr als 15 AN beschäftigen,
steht der AN ein Anspruch auf Teilzeit sogar zu. Das regelt § 8 TzBfG.
Danach kann und sollte der Vertrag abgeändert werden. Später kann einvernehmlich die Vollzeit wieder
vereinbart werden.
Bloße Kürzungen und Umrechnungen des Gehaltes würde ich außerhalb einer Vertragsänderung nicht vornehmen.
Das wäre mir sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich zu heikel und Sie kämen nur in Erklärungsnöte.
Wählen Sie den offiziellen Weg, kommen Sie der AN entgegen, aber fixieren Sie das alles durch Vertragsänderungen.