Schenkung,10 Jahres Frist

| 6. März 2021 21:55 |
Preis: 53,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Hallo
Ich hätte folgendes Anliegen: Mein Eltern schenkten mir 1993 ein Haus. im Notarvertrag steht, daß sie die Übertragung des Objekts beanspruchen können, wenn:
ich vor Ihnen versterbe oder
das Objekt ganz, teilweise oder in Anteilen ohne deren Zustimmung veräußere.
Meine Mutter starb vor einem halben Jahr.
Jetzt meine Frage:
Wenn mein Vater stirbt, kann mein Bruder die Schenkung anfechten ?
Gilt die 10 Jahres Frist?
Oder ist die durch die Bedingungen ungültig?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

6. März 2021 | 23:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Nein, die Schenkung kann der Bruder nicht anfechten, da waren Ihre Eltern frei mit dem Vermögen umzugehen, wie ihnen dies beliebte.

Da die Schenkung bereits 1993 erfolgte, sind auch keine Ergänzungsansprüche nach § 2325 denkbar, der Bruder hat hier also keine Handhabe. die 10-Jahres-Frist ist hier nicht relevant.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 13. März 2021 | 09:04

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 13. März 2021
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