Gegen eine Tür in der U-Bahn Station getreten

27. September 2020 18:46 |
Preis: 52,00 € |

Strafrecht


Hey,

ich war gestern mit ein paar Freunden essen und dabei gab es auch ein wenig Wein. Vielleicht hatte ich davon ein wenig zu viel.

Wir sind, nachdem wir fertig gegessen hatten, nach draußen gegangen und haben uns auf den Weg zu einem weiteren Freund gemacht. Dafür mussten wir zur U-Bahn.

Während wir auf die U-Bahn warteten, hatte ich die bescheuerte Idee, gegen die Tür, die sich rechts von uns befand, zu treten. Ich weiß echt nicht was in meinem Kopf vorging...

Ich kann zudem nicht mit Sicherheit sagen, ob es eine Tür war. Ich würde es eher als ein großes Tor aus Eisen bezeichnen. Ich weiß leider nicht, wie man diese „Türen/Tore" nennt oder ob sie überhaupt einen spezifischen Namen haben.

Ich habe nicht doll dagegen getreten und es ist auch nichts kaputt gegangen. Lediglich der „Knall" war etwas laut, aber das sind diese Türen ja generell, auch wenn man sie einfach bewegt.

Es ist mit Sicherheit nichts kaputt gegangen. Nicht mal ein Kratzer befindet sich an der Tür. Ob jetzt innen etwas kaputt gegangen ist, kann ich zwar nicht sagen, bin mir aber dennoch sicher, dass alles okay ist. Die Tür oder das Tor, was übrigens aus zwei Hälften besteht, war verschlossen und blieb es auch noch nach dem Tritt. Zudem besteht die aus Eisen, weswegen ich mir sicher bin, dass da überhaupt nichts kaputt gegangen ist.

Daneben befand sich jedoch eine Überwachungskamera, die das sicherlich aufgezeichnet hat.

Des Weiteren ist mir ein Taschentuch auf das Bahngleis gefallen und ich bin runtergegangen, um es aufzuheben. Ich habe natürlich überprüft und gesehen, dass die U-Bahn erst in 14 Minuten kommt. Ist aber dennoch nicht erlaubt, denke ich zumindest.

Jetzt mache ich mir natürlich Sorgen.

Sollte ich zur Polizei gehen und diesen Vorfall melden, damit ich keine Post nach Hause bekomme? Wäre das irgendwie möglich? Wenn meine Mutter das sieht, bin ich geliefert.

Oder lieber darauf hoffen, dass man darüber hinweg sieht und man mich nicht anzeigt?

Was wäre eventuell meine Strafe?

Ich bin gerade 19 Jahre alt, mache meinen Führerschein und fange am 01. Oktober mein Studium an. Gibt es dahingehen irgendwelche Konsequenzen?

Und ich weiß nicht, ob diese Frage unter Strafrecht fällt, aber ich frage mal trotzdem.

Kann es sein, dass wenn man mein Gesicht nicht richtig erkannt hat, man mich in den Zeitungen oder Medien veröffentlich und man so irgendwie nach mir fandet? Vielleicht habe ich auch einfach nur zu viele Filme gesehen, aber irgendwie habe ich dennoch Angst.


Ich bedanke mich vielmals für Ihre Hilfe.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

In strafrechtlicher Hinsicht stehen hier allenfalls eine Sachbeschädigung sowie ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr im Raume. Ob Sie diese Straftaten verwirklicht haben, ist eine Frage des Einzelfalles. Eine Sachbeschädigung ist nur verwirklicht, wenn es zu einer Substanzbeschädigung am fremden Eigentum gekommen ist. Ein bloßes Treten ohne Beschädigung stellt keine Sachbeschädigung dar. Ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr liegt nur vor, wenn Sie durch das Betreten der Gleise Leib oder Leben eines Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet haben, andernfalls nicht.

Selbst wenn eine solche Straftat vorläge, hätten Sie angesichts Ihres Alters und der Tatumstände bei einem Erstvergehen höchstens eine Geldstrafe, wenn nicht eine Ahndung nach Jugendstrafrecht (z.B. Sozialstunden) zu befürchten.

Es handelt sich bei beiden Straftaten um solche von geringer Schwere. Fahndungsmaßnahmen aufgrund der Aufnahmen wären aufgrund des Eingriffs in Ihr Persönlichkeitsrecht mangels Verhältnismäßigkeit rechtswidrig und werden daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden.

Dass man auf anderem Wege an Ihre Identität gelangt, z.B. durch Zeugenaussagen ist nicht auszuschließen. Ob dies im Einzelfall geschieht, kann ich Ihnen nicht vorhersagen, denn dies ist Tat- und keine Rechtsfrage.

Ich würde Ihnen angesichts der Umstände und des geringen Risikos der Strafverfolgung nicht zu einer Selbstanzeige raten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 27. September 2020 | 20:38

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Ich würde nich gerne wissen, ob es irgendwelche Konsequenzen für meinen Führerschein oder mein Studium haben könnte.

Müsste ich eventuell meinen Führerschein aufgeben? Falls ja, könnte ich ihn dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder anfangen?

Mit freundlichen Grüßen


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. September 2020 | 21:00

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Konsequenzen für Ihr Studium hat die Tat grundsätzlich nicht. Auch hat die Verwirklichung des Straftatbestandes des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr in der Regel keine Auswirkungen in Bezug auf die Fahrerlaubnis(erteilung) (§ 69 StGB).

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

FRAGESTELLER 13. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119122 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle ausführliche Antwort. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Meine Frage wurde komplett in der ersten Antwort beantwortet. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Herr Burgmer hat meine Frage gut beantwortet, auch wenn eine abschließende Beurteilung, wie er schreibt, erst mit einer Prüfung des konkreten Vertragsentwurfs möglich ist. Für eine Ersteinschätzung bin ich jedoch im Rahmen des ... ...
FRAGESTELLER