Testament unter Zeugen

1. März 2020 15:01 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Meine Tante ist verstorben und hat ein hanschriftliches Testament verfasst (entspricht allen Formvorschriften) und beim Nachlassgericht hinterlegt. Das Testament wurde eröffnet. Es lagen noch drei weitere, ältere, Testamente vor, die allerdings durch das Testament aus 2017 widerrufen wurden.
Der Bruder meiner verstorbenen Tante akzeptiert das neuste Testament nicht und stellt gegenüber dem Nachlassgericht dar, dass dieses Testament unter Druck zustandegekommen sei. Diese Vermutung ist nicht substantiiert.
Das Nachlassgericht befragt uns nunmehr zu den Umständen, wie das handschriftliche Testament zustande gekommen sei. Meine Tante hat ihr Leben völlig selbstständig geführt. Es gibt übeerhaupt keinen Rückschluss auf eine Testierunfähigkeit.

Meine Frage:

Dürfen z.B. ein oder mehrere Erben bei der schriftlichen Abfassung des handschriftlichen Testaments anwesend sein oder ist die Anwesendheit ein Kriterium, dass das Testament für ungültig erklärt werden kann.
Ich kann zu dieser Frage in der mir verfügbaren Rechtsprechung keine Anhaltspunkte finden.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Anwesenheit der Erben ist unschädlich. Sie ist kein Grund für eine Anfechtung. Denn weder in § 2247 BGB noch in einem der folgenden §§ steht, dass das Testament heimlich oder in Abwesenheit der Erben errichtet werden muss.

Anfechten könnte man das Testament, wenn Ihre Tante mit einer Waffe bedroht worden wäre. Die Anfechtung wäre auch möglich, wenn die anwesenden Erben damit gedroht hätten, dass die Tante ins Altersheim abgeschoben wird, wenn sie im Testament nicht das schreibt, was die Erben wollen.
Ungültig dürfte das Testament auch sein, wenn Ihre Tante im Pflegeheim untergebracht gewesen wäre und ihren Pfleger zum Erben eingesetzt hätte.

Aber die bloße Anwesenheit von Erben, bei einer Erblasserin, die ihr Leben völlig selbständig führt, ist kein Anfechtungsgrund.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER