Haus schützen bei Insolvenz (50% Anteil)

25. Juni 2019 03:00 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wie kann ich mein Haus, das zur Hälfte und zur anderen Hälfte meinen Eltern gehört, im Falle einer Insolvenz, schützen?

Sie sollten eine Übertragung ihres Miteigentumsanteils an ihre Eltern oder Familie in Betracht ziehen. Dies sollte zum aktuellen Marktwert erfolgen, um eine Anfechtung zu vermeiden. Bestehende Verbindlichkeiten können dabei berücksichtigt werden. Der verbleibende Restbetrag wäre dann ein Kaufpreis, den der Käufer tragen müsste. Zudem müsste ein bestehendes Darlehen umgeschuldet werden. Eine Mietzahlung könnte die anfallenden Finanzierungskosten ausgleichen. Der Verkehrswert kann durch das Ortsgericht ermittelt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich gerade kurz vor Pleite und muss demnächst wahrscheinlich Insolvenz anmelden. In meiner Selbstständigkeit hatte ich bisher sehr gute Einnahmen gehabt und seitdem es nicht mehr gut läuft kann ich inzwischen die ganzen Kosten nicht mehr decken.

Mein Vater hat 2014 eine Immobilie gekauft, welches zu 50% mir gehört und 50% meinem Vater. Der Kreditvertrag läuft auf mich und meinem Vater bzw. 70 000 Euro läuft auf mich und 45 000 Euro auf meinem Vater.
Inzwischen haben wir einen Restschuld von 90 000 Euro, welches natürlich fortlaufend sauber weiter bezahlt wird.

Die Verbindlichkeiten die ich bei den Gläubigern habe ist ungefähr 200 000 Euro und ich habe vor jetzt Insolvenz anzumelden. Ich habe nur Angst das uns das Haus weggenommen wird, weil das Haus ist alles was ich und meine Eltern habe. Meine Eltern können nichts dafür, dass meine Selbstständigkeit plötzlich kaputt gegangen ist.

Was mir am meisten leid tut, dass meine Eltern damals für das Haus ihren gesamtes Eigenkapital investiert haben. Aus dem Grund möchte ich niemals das Haus verlieren und möchte wissen, ob es einen Weg gibt wie man das Haus schützen kann?

Der Wert es Hauses ist ungefähr 200 000 Euro.

Falls relevant:
Bin verheiratet (keine Gütertrennung)
Frau (Hausfrau)
2 Kinder (Tochter 3 Jahre und Sohn 6 Monate)

Von den 200 000 Euro sind Finanzamt Schulden aktuell 10 000 Euro und Gewerbesteuer ca. 10 000 Euro.

Falls es einen Weg gibt möchte ich Sie bitten es mir zu erklären.


25. Juni 2019 | 09:18

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Als Privatperson sind Sie nicht verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. Allerdings kann das Finanzamt bei Steuerrückständen einen Insolvenzantrag stellen, um das Verfahren dann einzuleiten, insbesondere wenn Vermögenswerte vorhanden sind.

2. Aktuell besteht die Gefahr, dass Gläubiger von Ihnen Zwangssicherungshypotheke auf Ihren Miteigentumsanteil im Grundbuch eintragen lassen, wenn die Gläubiger vollstreckbare Forderungen haben. Bei dem Finanzamt ist die Gefahr einer Vollstreckung akut. Dies erschwert eine Übertragung des Miteigentumsanteils, so dass hier Handlungsbedarf besteht.

3. Wenn Sie einen Insolvenzantrag stellen, fällt der Miteigentumsanteil in die Insolvenzmasse und der Insolvenzverwalter wird versuchen diesen zu verwerten. Erster Versuch ist in der Regel eine Übernahme in der Familie. Im weiteren werden durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehende Darlehen von Ihnen gekündigt, wozu auch die Immobilienfinanzierung gehört, was dann zur Fälligkeit und Verwertung der Sicherheiten führt.

4. Zur weiteren Vorgehensweise ist ein Insolvenzantrag zunächst zurückzustellen. Vielmehr sollten Sie eine Übertragung Ihres Mieteigentumsanteils an Ihre Eltern/Familie vornehmen. Eine Schenkung scheidet aber aufgrund einer Anfechtbarkeit aus, so dass der Miteigentumsanteil zum aktuellen Markt- bzw. Verkehrswert zu übertragen ist. Bestehende Verbindlichkeiten können hierbei in Abzug gebracht werden. Soweit dem Miteigentumsabteil ein Wert von EUR 100.000,- beizumessen ist, sind bestehende Verbindlichkeiten auf Ihrem Miteigentumsanteil von EUR 70.000,- bzw. die aktuelle Valuta in Abzug zu bringen. Der verbleibende Restbetrag von ca. EUR 30.000,- wäre dann ein Kaufpreis den der Käufer tragen müßte. Im weiteren müßte auch das bestehende Darlehen von Ihnen umgeschuldet werden. Insoweit wäre denkbar, dass Sie Ihren Miteigentumsanteil sowie die Immobilienfinanzierung an die Eltern/Familie übertragen gegen Zahlung des Kaufpreises. Die anfallenden Finanzierungskosten für Ihren Miteigentumsanteil könnten z.B. durch eine Mietzahlung von Ihnen ausgeglichen werden. Soweit der Mieteigentumsanteil zum Verkehrswert übertragen wird, besteht auch nicht das Risiko einer Anfechtung durch den Insolvenzverwalter.

5. Die Ermittlung des Verkehrswertes kann hierbei durch das Ortsgericht bei Ihrer Gemeinde erfolgen.

Für eine weitergehende insolvenzrechtliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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