Sehr geehrter Ratsuchender,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.
Aufgrund Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Das Grundbuch enthält den Nachweis der Rechtsverhältnisse an einem Grundstück. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass solange von der Richtigkeit der im Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnisse ausgegangen wird, bis es zum Beweis des Gegenteils gekommen ist. Der öffentliche Glaube erstreckt sich auf alle eingetragenen und gelöschten Rechte und auf die Angaben, von denen das Recht abhängt.
Da Ihre Frau als Eigentümerin im Grundbuch steht, ist diese bis zum Beweis des Gegenteils als Eigentümerin zu betrachten.
Sie sollten daher zwingend mit einem Rechtsanwalt vor Ort über das weitere Vorgehen beraten. Gegebenenfalls haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches nach § 894 BGB
. Hierzu ist jedoch zwingend Einsicht in den Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Ehefrau notwendig.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch die rechtsanwaltliche Beratung weitere Kosten entstehen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung bieten.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mareike Preu
Rechtsanwältin
www.kanzlei-preu.de
Hallo,
der Vertrag sieht so aus:
1.Gegenstand
Der Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von2550,00€ welches dem Kauf des Grundstückes......in...durch Frau... von der ...dient.
2.Begründung des Darlehens
Frau..ist selbständige Unternehmerin mit einem Getränke und Lieferservice.Das Grundstück soll der Gewerbeerweiterung dienen( Errichtung eines Verkaufsstandes).Daher tritt auch Frau....gegenüber der ...als Käuferin auf.
3.Modalitäten
Nach Errichtung des Verkaufsraumes und anlaufen de Geschäftes erfolgt die Rückzahlung des Darlehens. Spätester Beginn der Rückzahlung ist der 30.06.2008. Ab diesem Termin erfolgt die Rückzahlung in monatlichen Raten von 200,00€. Höhere Beträge und einmalige Zahlungen sind möglich.
4. Schlussbestimmug
Obwohl Frau... als Käufer im Grundbuch eingetragen wird, bleibt das Grundstück bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens Eigentum des Darlehensgebers.
Unterschriften beider Parteien
Der Darlehensvertrag wurde auch gekündigt.
Da die Insolvenzverwalterin dies Grundstück nicht frei gibt sondern mir sagt ich soll es kaufen werd ich doch einen Anwalt einschalten müssen.
Was meinen Sie der Vertrag ist doch korrekt oder?
MFG
Sehr geehrter Fragesteller,
entschuldigen Sie bitte, dass ich auf Ihre Nachfrage erst jetzt eingehe.
Sie werden sicher verstehen, dass es mir bei diesem Preis nicht möglich ist, eine Vertragsprüfung vorzunehmen. Zudem handelt es sich hier nicht um eine Nachfrage, sondern um eine zusätzlich Frage.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen,
Mareike Preu
Rechtsanwältin