Sozialgesetzbuch Eigentumswohnung

9. Dezember 2018 13:12 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


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Ich lebe zur Zeit getrennt und habe etwas Geld geerbt, von dem ich gerne eine Eigentumswohnung kaufen möchte. Leider ist die Firma für die ich arbeite Insolvenzgefährdet und ich habe Angst im Falle einer Insolvenz mit meinen 54 Jahren keine Arbeit mehr zu finden. Auch bin ich gesundheitlich angeschlagen, so dass ich nicht weiß wie lange ich überhaupt noch erwerbstätig sein kann. Meine Rentenanwartschften sind leider sehr gering, so dass ich wahrscheinleinlich auf Hartz IV oder Grundsicherung zurückgreifen muss. Jetzt zu meiner Frage: Können die Behörden, für den Fall, dass ich öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, verlangen, dass ich meine Eigentumswohnung dann verkaufe?

9. Dezember 2018 | 13:52

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


wenn es sich um eine angemessene Wohnung handelt und Sie diese nicht unmittelbar vor der Antragstellung erwerben, wird die Wohnung als nicht zu verwertendes Vermögen anzusehen sein.


Nach Verlust Ihres Arbeitsplatzes werden Sie ohnehin erst ALG I in Anspruch nehmen. Was dann sein wird, lässt sich auch nicht vorhersehen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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