Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der überlebende Ehegatte erbt ohne Berücksichtigung des Güterstandes neben Verwandten 1. Ordnung (Kinder) zu 1/4.
Haben die Eheleute keine Regelung über den Güterstand getroffen, so leben sie nach § 1363 BGB
im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
In diesem Fall steht dem überlebende Ehegatte zum Anteil, der sich aus seinem Erbrecht neben Verwandten ergibt, nach § 1371 Abs.1 BGB
zusätzlich 1/4 des Erbes zu.
Insgesamt hatte der Ehegatte, Ihr Vater, also Anspruch auf 1/2 der Erbmasse.
Der damals ausgestellte Erbschein ist demnach richtig.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Erbfolge - Muss ich eine Korrektur des damaligen Erbscheins von meiner Mutter verlangen?
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Kah
Meine Mutter ist 1976 in der BRD verstorben. Mein Vater, ihr Gatte, und ich als einziges Kind haben sie beerbt. Ich habe beim Tod meines Vaters 1994 einen Erbschein gefunden, der die Erbmasse meiner Mutter zu je 1/2 aufteilt. Damals machte das fuer mich keinen Unterschied.
2003 ist mir bekannt gemacht worden, dass meine Mutter von ihrer Mutter (1945 verst.) anteilig ein Grundstueck geerbt hat. Nun muss ich dem beim Tode meines Vaters zustaendigen Amtsgericht den Zufluss zur Erbmasse meines Vaters nachweisen.
Wenn laut BGB die Aufteilung 1/4 an den Ehegatten und 3/4 an das Kind gilt und meine Eltern nicht in Guetertrennung lebten, wieso ist ich dann einen Erbschein auf 1/2 + 1/2 ausgestellt worden?
Ist der Zufluss zur Erbmasse meines Vaters 1/4 oder 1/2?
Muss ich eine Korrektur des damaligen Erbscheins von meiner Mutter verlangen?
Kind Kind Mutter Erbschein BGB
-
60 €
-
52 €
-
59 €
-
40 €
-
70 €
-
40 €