Ich hatte eine Eigentumswohnung in Calw, die ich zwischenzeitli ch vekauft habe. Die Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten erfolgte über die B & B Hausverwaltung, Heilbronn / Calw.
Haushaltsjahr 01.10.2014 bis 30.09.2015. Die Wohnung stand vom 01.10.2014 bis zum Eigentümerwechsel am 15.06.2015 leer. Die von der Hausverwaltung vorgelegte Abrechnung ist fehlerhaft, da für den Zeiraum des Leerstandes die Wasserzähler falsch abgelesen wurden und ein Verbrauch von 100 m³ berechnet obwohl die Ablesung unter Zeugen vorgenommen .wurde.
Die Verwaltungs- u. Betriebskosten wurden von uns bis zum Eigentümerwechsel weiter bezahlt, wodurch für das Haushaltsjahr 14 / 15 ein Überschuss von ca € 1000,-- entstand. Für die fehlerhafte Abrechnung wurde sowohl vom neuen Eigentümer als auch von uns seit Monaten eine Richtigstellung angefordert. Wir können vom neuen Eigentümer unser Guthaben erst erhalten, wenn dieser die korrigierte Abrechnung erhalten hat.
Trotz mehrer Schreiben und persönlichen Gesprächen des neuen Eigentümrs mit der Hausverwaltung ist die B& B der Abrechnungspflicht nicht nachgekommen.
Was ist zu tun, ohne Kosten zu produzieren ? Klage ?
Herr Burgmer hat meine Frage gut beantwortet, auch wenn eine abschließende Beurteilung, wie er schreibt, erst mit einer Prüfung des konkreten Vertragsentwurfs möglich ist. Für eine Ersteinschätzung bin ich jedoch im Rahmen des ... ...