Schadenersatz nach Hausdurchsuchung

| 19. Februar 2005 13:04 |
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Schadensersatz


Im März 2004 wurde bei mir eine Hausdurchsuchung wegen "Verdachts des Computerbetrugs" durchgeführt. Es wurden 2 PC und einige CDs sichergestellt. Nun ist das Verfahren gegen mich endlich eingestellt worden mit dem Hinweis ich hätte möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz.
Auf was bekomme ich nun Schadensersatz? Ich konnte auch meine DSL Internetverbindung ohne die PCs nicht mehr nutzen und musste mir einen neuen Computer kaufen. Bekomme ich ne Art Schmerzensgeld wegen der Hausdurchsuchung? Und wie komme ich an meine sichergestellten Sachen wieder? Ausserdem haben die PCs deutlich an Wert verloren. Bekomme ich den erstattet?

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie bekommen den Schaden ersetzt, der Ihnen tatsächlich entstanden ist und den Sie entsprechend belegen müssen, also beispielsweise entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall u.ä.

Ob die Nichtnutzung des DSL-Anschlusses dazugehört wage ich zu bezweifeln, da der Anschluss ja nicht unbenutzbar war, sondern hätte genutzt werden können. Ebenso werden Sie den neu gekauften PC nicht ansetzen können, da sich dieser ja nun als Wert in Ihrem Vermögen befindet. Den Werverlust können Sie schon gar nicht ansetzen, da dieser unabhängig von der Beschlagnahme ist und ebenso eingetreten wäre, wenn sich die Rechner bei Ihnen befunden hätten. Ein Schmerzensgeld bekommen Sie nicht.

Insgesamt sieht es mit Entschädigungen relativ mau aus, weil man als Bürger doch eine ganze Menge einfach hinnehmen muss, insbesondere auch, weil ja nun ein konkreter Verdacht gegen Sie bestand.

Wegen der Herausgabe der Sachen und der weiteren Abwicklung wenden Sie sich bitte an die ausführende Polizeidienststelle bzw. Staatsanwaltschaft, wenn diese nicht von sich an Sie herantritt. Das weitere Procedere kommt dann automatisch in Gang.

Die Entschädigungsgeschichten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen ist nicht immer ganz unkompliziert. Ggf. sollten Sie vielleicht einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

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