Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ihr Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage.
Gemäß Ihrer „pro rata temporis"- Vereinbarung – welche im Übrigen in der Form zulässig ist – erhalten Sie pro Monat einen anteiligen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen. Bei 7 Monaten ergibt das einen Gesamtanspruch von 17,5. Ab der Jahresmitte (30.06.) steht Ihnen jedoch der gesetzliche Mindesturlaub in Höhe von 20 Tagen zu. Dieser Anspruch ist unabdingbar. Die anteilige Berechnung würde erst bei einem Ausscheiden zum 30.09 relevant werden. Vorher bleiben Sie bei oder unter 20 Tagen (8 Monate / 12 Monate x 30 Urlaubstage = 20 Urlaubstage).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Winter, Rechtsanwalt
Hallo,
ein Gedanke ist mir in diesem Zusammenhang noch gekommen, Anfang des Jahres habe ich einen Tag Urlaub genommen. Wird dieser Tag von den 30 Tagen abgezogen, so dass ich immer noch die 20 gesetzlichen habe oder wird er von den 20 abgezogen, so dass nur noch 19 uebrig bleiben?
Gruss
Sehr geehrter Fragsteller,
gerne möchte ich kurz Ihre Nachfrage beantworten.
Gemäß Ihrer Vereinbarung stehen Ihnen, bei Ausscheiden zum 31.07., 20 Urlaubstage in dem laufenden Jahr, bis zum Beendigungszeitpunkt zu. Soweit Sie diesen Anspruch verbrauchen, stehen Ihnen gemessen daran, weniger Resttage zur Verfügung. In Ihrem Fall wären es mithin noch 19 Tage.
Ich hoffe Ihre Frage verständlich beantwortet und letzte Zweifel ausgeräumt zu haben. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Sebastian Winter, Rechtsanwalt