Urlaub bei Kuendigung

| 29. März 2015 08:43 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Winter

Auch wenn das Thema immer wieder hochkommt, und das Internet voll damit ist, ist der Einzelfall doch nie zu finden...

Nach mehreren Jahren in der Firma, will ich Ende April zum 31.7 kuendigen.
Bezogen auf den letzten Satz im folgenden Abschnitt, stellt sich die Frage, wieviel Urlaub einem zusteht.

Im Vertrag ist folgender Paragraph:

--------
...
Urlaub
- Der Mitarbeiter hat Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von 30 Tagen.
Bei der Festlegung des Urlaubs werden die Wuensche des Mitarbeiters beruecksichtigt,
soweit sie mit den betrieblichen Belangen vereinbar sind.

- Im ersten Kalenderjahr wird Jahresurlaub nur anteilig gewaehrt.
Gleiches gilt, wenn der Mitarbeiter waehrend des laufenden Kalenderjahres ausscheidet.

...
--------

Existiert Anspruch auf 30, 20 (gesetzlich), oder nur 17,5 (7 Monate)?

Danke

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ihr Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage.

Gemäß Ihrer „pro rata temporis"- Vereinbarung – welche im Übrigen in der Form zulässig ist – erhalten Sie pro Monat einen anteiligen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen. Bei 7 Monaten ergibt das einen Gesamtanspruch von 17,5. Ab der Jahresmitte (30.06.) steht Ihnen jedoch der gesetzliche Mindesturlaub in Höhe von 20 Tagen zu. Dieser Anspruch ist unabdingbar. Die anteilige Berechnung würde erst bei einem Ausscheiden zum 30.09 relevant werden. Vorher bleiben Sie bei oder unter 20 Tagen (8 Monate / 12 Monate x 30 Urlaubstage = 20 Urlaubstage).

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Winter, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 12. April 2015 | 18:55

Hallo,

ein Gedanke ist mir in diesem Zusammenhang noch gekommen, Anfang des Jahres habe ich einen Tag Urlaub genommen. Wird dieser Tag von den 30 Tagen abgezogen, so dass ich immer noch die 20 gesetzlichen habe oder wird er von den 20 abgezogen, so dass nur noch 19 uebrig bleiben?

Gruss

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. April 2015 | 13:55

Sehr geehrter Fragsteller,

gerne möchte ich kurz Ihre Nachfrage beantworten.

Gemäß Ihrer Vereinbarung stehen Ihnen, bei Ausscheiden zum 31.07., 20 Urlaubstage in dem laufenden Jahr, bis zum Beendigungszeitpunkt zu. Soweit Sie diesen Anspruch verbrauchen, stehen Ihnen gemessen daran, weniger Resttage zur Verfügung. In Ihrem Fall wären es mithin noch 19 Tage.

Ich hoffe Ihre Frage verständlich beantwortet und letzte Zweifel ausgeräumt zu haben. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Sebastian Winter, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 29. März 2015 | 08:47

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