Erhalt vorh. Erfahrungsstufe bei Wechsel Berufssoldat > Tarifbeschäftigter > Beamter

3. Mai 2014 16:22 |
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Verwaltungsrecht


Guten Tag.

Ich bin Berufssoldat (BS) im mD, im 11 Dienstjahr. Ich habe neben meinem Dienst ein privates Abendstudium (FH) absolviert und mich beim gleichen Dienstherrn (Bundeswehr) in der Bundeswehrverwaltung (BWV) im gD beworben.

Die Bundeswehrverwaltung (GG Art. 87b ) zeigt Interesse und bietet eine Übernahme an. Die Streitkräfteseite (GG Art. 87a ) hat im Personalgespräch bereits deutlich gemacht, weder einem Statuswechsel zum SaZ gem. SG, noch der Nutzung des SKPersStrkzAnpG, hier z.B. §1 anzuerkennen. Somit käme nur eine Kündigung (3 Monate Kündigungsfrist) als BS zu einem Termin x mit allen Konsequenzen in Frage sowie Einstellung einen Tag nach der Entlassung x in die BWV.

Die BWV ist bereit, mein betriebswirtschaftliches Studium gem. Bundeslaufbahnverordnung (BLV) § 20 (Gehobener Dienst) i.V.m. §7 anzuerkennen. Ich müsste jedoch gem. BLV §20 (2) 18 Monate als Tarifbeschäftigter auf einem Dienstposten EG 9 (TVÖD) Dienst tun, um im Anschluss an die 18 Monate den Antrag auf Verbeamtung stellen zu können (Ausgang natürlich ungewiss!). Soweit so gut.

Meine Frage:
Ich bin z.Zt. Berufssoldat, A8Z, Stufe 6. Selbst wenn die Streitkräfteseite mich nur über eine Kündigung gehen lassen würde, um dann einen Tag später beim selben Dienstherrn!!! in einer höheren Position (gD) beginnen zu können, kann ich IRGENDWIE meine derzeitige Stufe retten und diese zur BWV mitnehmen? Denn sollte dies nicht möglich sein, wäre dieser berufliche Schritt zumindes finanziell absolut uninteressant, da ich bis zum Erreichen meiner jetzigen Stufe 6 etwa 15 Jahre benötigen würde. Zudem verdiene ich z.Zt. als A8 Z Stufe 6 in etwa soviel wie ein A10, Stufe 2!

Ich habe irgendwo gelesen, dass wenn ein BS kündigt und bei einer Verwaltung beginnen wolle, maximal in Stufe 3 eingruppiert werden könne.
Sollte eine komplette Mitnahme der Stufe 6 nicht möglich sein, bitte ich um Information, mit welcher Stufe ich maximal eingruppiert werden könnte und WELCHEN Handlungsspielraum die einstellende Dienststelle dahingehend hat (z.B. Höhergruppierung Stufe 3).

Vielen Dank

Einsatz editiert am 04.05.2014 09:31:40

Einsatz editiert am 06.05.2014 10:25:58

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