Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie ihren Status als Beamter aus welchem Grund auch immer verlieren oder aufgeben, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit sich gesetzlich zu versichern, wenn Sie in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln.
Sofern Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, haben Sie die Wahl.
Sie können oder "dürfen" sich privat versichern lassen, aber Sie haben auch die Möglichkeit "auf freiwilliger Basis" sich gesetzlich "als freiwillig Versicherter" versichern zulassen. Der Status zu einem Pflichtversicherten ist weitestgehend gleich.
Sofern Sie ein Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben oder vereinbaren, müssen Sie sich sogar zwingend gesetzlich versichern. Die private Krankenkasse ist dann als sozialversicherungspflichter Arbeitnehmer tabu.
Sie können deshalb dann auch jede gesetzliche Krankenkasse nach Wahl anfragen, die Sie dann auch versichern muss, grundsätzlich. Eine private Kasse darf Sie in diesem Fall wie ausgeführt, gar nicht als Mitglied aufnehmen.
Letztlich muss Sie die AOK pflichtversichern, wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltsobergrenze nicht überschreiten und alle anderen gesetzlichen Krankenkassen eine Pflichtversicherung ablehnen würden. Das ist aber sehr, sehr theoretisch und unwahrscheinlich.
Tatsächlich wird wohl jede angefragte gesetzliche Krankenkasse sich freuen, sie aufnehmen zu dürfen, entweder als Pflichtversicherten oder als freiwillig gesetzlich Versicherten, wie oben ausgeführt.
Ich hoffe, Ihre Frage im Rahmen des hier Möglichen verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 29.01.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Orth, LL.M.
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