Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben einen Anspruch auf Abgeltung der anteiligen 5 Urlaubstage.
Gem. § 7 Abs. 4 BUrlG
ist der Urlaub abzugelten, der aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte.
Sie hatten einen anteiligen Urlaubsanspruch von 5 Tagen für das Jahr 2007. Wäre das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden, hätten Sie diesen, sofern die Erkrankung nicht das ganze Jahr 2007 andauert, später noch nehmen können.
Ich gehe davon aus, dass Sie mittlerweile wieder gesund sind. Demnach wäre Ihr Urlaubsanspruch bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses erfüllbar gewesen und nicht untergegangen, so dass der Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub abgelten muss.
Wären Sie nur 3 Tage krankgeschrieben gewesen, hätten Sie 2 Tage Urlaub in natura nehmen können. Die weiteren 3 Tage wären wiederum abzugelten gewesen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung vermittelt zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stefanie Helzel
- Rechtsanwältin -
Für eine weitergehende Wahrnehmung Ihrer Interessen, können Sie mich gerne unter
info@123kanzlei.net
kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort die von Ihnen geschilderten, wesentlichen Aspekte des Falles umfasst, jedoch weitere Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden.
Krankheit im Urlaub nach Kündigung
22. April 2007 10:09 |
Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Beantwortet von
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Stefanie Helzel
Person A wurde zum 28.Februar 2007 gekündigt.
Urlaubsübertrag Vorjahr : 0 Tage
Bereits genommene Urlaubstage 2007 vor Kündigung : 0 Tage
Anteilmäßiger Urlaub 2007 sind 5 Tage.
Diese 5 Werktage Urlaub sollen in den letzten 5 Arbeitstagen des Monats Februar genommen werden.
Person A reicht Urlaub ein. Urlaub wird genehmigt.
Frage: Person A erkrankt in diesen 5 Tagen an starker Migräne und wird für diese 5 Tage krankgeschrieben.
Hat Person A nun einen Abgeltungsanspruch in Bar auf 5 Tage anteilmäßigen Urlaub ???
Würde die Sachlage anders aussehen wenn Person A nur die ersten 3 Tage krankgeschrieben gewesen wäre und dementsprechend nur für 3 Tage einen Abgeltungsanspruch hätte ?
Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Urlaub Urlaub Tage
Urlaub Urlaub Tage
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
Ähnliche Themen
-
48 €
-
45 €
-
20 €
-
20 €
-
48 €
-
25 €