Fotorecht im Internet
SACHVERHALT
Ich habe die auuschließlichen Nutzungsrechte an folgenden Bildern:
*****
Die Bilder sind ohne meine Erlaubnis veröffentlicht. Der Verletzer hat seinen Wohnsitz in Wien. Ich meinen in Hamburg. Ich bin Privatperson. Die Bilder sind durch die professionelle Fotografin www.***** gemacht. Sie hat für das zweittägige Fotoshooting nachweislich € 1000.- + 16 % + Unterkunft Sylt + Flug Berlin/Sylt erhalten. Der Verletzer weiß das die Bilder von einer professionellen Fotografin sind. www.*****.de. Ich denke jeder weiß, dass die Veröffentlichung von Fotos einer professionellen Fotografin Geld kostet, außer man hat eine anderweitige Vereinbarung in den Händen. Ich beabsichtige mir die Forderungen aus Urheberrechtspersönlichkeitsrecht abtreten zu lassen. Ich habe den Verletzer per mail aufgefordert, die Fotos bis 28.02.2007, 24.00 h aus dem Netz zu nehmen und sich bei mir per Telefon oder mail zu melden um sich vergleichsweise zu einigen und habe ihn gefragt, wie hoch das Besucheraufkommen auf seinen Seiten ist, seit wann die Bilder im Netz sind und ob er die Veröffentlichung auf www.***** erlaubt hat. Strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Vorwarnung finde ich unfair. Habe jüngst einen Freund zum Teufel geschickt, der jammerte jemand hätte ohne Quelle seine wissenschaftlichen Texte ins Internet gestellt. Ich sagte ihm dem schickt man ´ne mail er möge es lassen und wenn er Anwalts*****, die damit reich werden, dass sie Formularbücher abschreiben, sucht, muß er im Branchenbuch nur unter Wettbewerbsrecht nachgucken.
Zu den
FRAGEN:
1. Anwendbares Recht: Deutsch oder Österreich
2. Streitwert strafbewehrte Unterlassungsverfügung durch Anwalt. Höhe der Anwaltsgebühren.
3. Verletzung des Urheberpersönlichkeitrecht auch durch *****
4. Liegt Vorsatz hinsichtlich Urheberrechtsverletzung vor?
5. Höhe des Schadensersatzes mit und ohne Persönlichkeitsurheberrechtes pro Foto? MFM - Bildhonorare anwendbar?
6. Gerichtsstand Hamburg oder Wien
7. Strafbares Handeln in Österreich?
Falls Vergleich scheitert und Gerichtssitz Hamburg Vertretung mit Untervollmacht möglich (25 % von RVG - Vertretung). Bin selber Anwalt, in eigener Sache sollte sich Anwalt generell anwaltlich beraten lassen. Zudem mache ich Strafrecht nicht Fotorecht. Vertretung vor Gericht mache ich selber, falls Hamburg.
Habe die Internetseiten zum Zweck der Beweisicherung ausgedruckt!
Schreiben Sie die Antwort bitte so, dass ich Verletzer und Fotografin, Frage und Antwort in Kopie zuschicken kann. Spart Arbeit!
Muß die Frage schon stellen -bevor ich Mandat zusichern kann- , da vielleicht Vergleichsverhandlungen anstehen. Schnelles Geld ist besser als evt. schwer vollstreckbares Urteil (allerdings Dipl. Ing.)! Leider darf ich ja nach der doofen BORA nicht vereinbaren, Sie kriegen 10 % der Vergleichsumme für Ihre Auskunft. Zudem kann der Vergleich in Richtung einer Kooperationsvereinbarung zielen (Anwaltswerbung und Unterstützung der Mandantenaquise, macht der Verletzer bestimmt gerne, wenn er sich Schadensersatz + Anwaltsgebühren und ggf. Gerichtskosten erspart)
Im Falle der Vertretung, Ihr Job:
1. Vorformulierung der Unterlassungserklärung, falls Verletzer die Photos nicht aus dem Netz nimmt
2. Berechnung Schadenersatz und Nutzungsentschädigung
3. ggf. Vollstreckung in Österreich
4. Haftung nur für Bestimmung Gerichtsstand (verbindliche Auskunft in www.frag-einen-Anwalt.de erbeten)
zu 2. wären Literatur und Rechtssprechungsnachweise in www.frag-einen-Anwalt.de erbeten, damit ich weiß, dass ich auf einen kompetenten Partner zurückgreifen kann.
Da die Aussicht auf ein Mandat besteht betrachte ich mein Anmliegen als Anbahnungsgespräch zum Mindestpreis von 20 €.
Für den der Fotorecht schon gemacht hat dürften die Fragen auch in 20 Minuten beantwortet sein, denn das ist ja ein Standardfall.
*****
Bei Rückfragen:
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-- Einsatz geändert am 25.02.2007 18:24:12
Eingrenzung vom Fragesteller
25. Februar 2007 | 17:52
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ein Einsatz von 20 Euro ist auch für einen Kollegen, der sich im Urheberrecht auskennt völlig unangemessen.
Erhöhen Sie Ihren Einsatz auf mindestens 60 Euro.
RA Gerstel
Eingrenzung vom Fragesteller
25. Februar 2007 | 18:08
Ich bezweifle sehr, dass sich auf dieser Plattform ein seriöser Kollege oder eine seriöse Kollegin finden wird, der/die Ihre Fragen zu den von Ihnen aufgestellten Kriterien beantworten wird, geschweige denn, ein solchen Mandat annehmen wird.
RA Gerstel
Eingrenzung vom Fragesteller
26. Februar 2007 | 13:45
Ich möchte darum bitten, die Fragen nicht mehr zu beantworten. Die Hinweise auf den Sachverhalt im Internet sind durch frageinenanwalt gelöscht worden. Ohne Betrachtung der Verletzungshandlung lassen sich die Rechtsfragen nicht mehr seriös beantworten. Eine abstrakte Antwort brauche ich nicht sondern eine konkrete summarische.
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