Sehr geehrte Dame,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Eine Abmahnung und eine anschließende Kündigung wegen Leistungsschwäche kommt grds. in Betracht. Aufgrund der generellen Aussage des Mitarbeiters wohl nicht. Hier muss Ihnen schon konkret etwas vorgeworfen werden; allgemeine Äußerungen wie Inkompetenz reichen nicht.
Falls Ihnen etwas zu Ohren gekommen ist, gleich in welcher Form, können Sie selbstverständlich mit Ihrem Vorgesetzten sprechen bzw. entsprechend reagieren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Mitarbeitergespräch
21. Februar 2007 16:53 |
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Arbeitsrecht
Hallo,
ich habe die Berechtigung in den E-Mail-Briefkasten meines Vorgesetzten zu schauen und Termine etc zu koordinieren. Letzte Woche habe ich per Zufall eine E-Mail von einem Außendienstmitarbeiter gelesen, wie er sich über mich und eine Kollegin beschwert (wir wären unfreundlich und inkompetent). Aufgrund der Mail baten meine Kollegin und ich unseren chef um ein Gespräch, welches auch stattfand, aber kein Ergebnis brachte.
Nun müssen wir zum nächsten Vorgesetzten zum Mitarbeitergespräch.
Kann ich eine Abmahnung nur auf Grund der Aussage des Außendienstmitarbeiters bekommen, welcher erst seit Oktober im Betrieb ist?
Und durften wir auf die E-Mail reagieren, weil es ja unsere Person betraf?
Vielen Dank.
MfG
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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