Schenkung widerspricht Testament

| 11. April 2013 12:24 |
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Erbrecht


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Zusammenfassung

Es geht um die Frage über die Gültigkeit von Vermächtnissen und dessen Beweislastverteilung.

Mein Vater ist in der ersten Januarwoche des Jahres 2012 verstorben. Ich bin der einzige Sohn. Mein Vater war alleinstehend. Die Nachlassverfahren wurde abgeschlossen und das damals bekannte Erbe ging ordentlich an mich über. Keine Probleme, nichts aufregendes.

Im Januar dieses Jahres, also ein Jahr später, trifft mich der Schlag. Die langjährige rumänische Betreuerin meines Vaters offenbart sich mir gegenüber und behauptet, mein Vater habe ihr zehn Tage vor seinem Tod ein Sparbuch mit sehr hohem Guthaben samt Losungswort übergeben und ihr dabei mitgeteilt, dass sie zwei Drittel des Guthabens als Geschenk für die jahrelange Pflege betrachten könne. (Handschenkung - kein Vertrag)

Richtig überrascht war ich erst, als sie mir weiterhin erklärte, dass sie Tage nach dem Tod meines Vaters, ein Testament zu Gunsten meiner Cousine gefunden habe. In diesem Testament habe mein Vater meiner Cousine das Guthaben des Sparbuchs insgesamt vererbt.

So habe sie sich im Januar 2012 mit meiner Cousine getroffen um die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. Betreuerin und Cousine kamen jedoch in Streit, denn meine Cousine wollte keineswegs auf zwei Drittel des Guthabens verzichten. Sie wollte alles. Bei dem Treffen nahm meine Cousine Testament und Sparbuch an sich und bewahrte beides bis Ende November 2012 in ihrem Banksafe auf. Heute ist das Geld auf einem Treuhandkonto und eine gerichtliche Entscheidung auf Veranlassung der Betreuerin steht an.

Wie ist Ihre Einschätzung des Sachverhaltes?

1. Die Betreuerin hatte Zugang zu allem. Es gibt keinerlei Unterlagen über die Schenkung. Sie könnte genauso behaupten mein Vater hätte ihr das gesamte Sparguthaben geschenkt. Sie wird sich auf die Beschränkung "zwei Drittel" und die Eigenschaft des Inhaberpapiers berufen. Außerdem hatte sie ein freundschaftliche Pflegeverhältnis zu meinem Vater. (Schenkung aus Dankbarkeit). Die Schenkung kann sein oder auch nicht - ich weiss es nicht. (Beweispflicht)

2. Das Testament, ich habe eine Kopie gesehen, ist nicht zu beanstanden. Mein Vater hatte das gesamte Sparguthaben testamentarisch vererbt und ein Jahr später zwei Drittel davon an die Betreuerin verschenkt. Schon komisch, denn geistig war er top fit. Was ist in einem solchen Fall?

3. Das Testament wurde doch eindeutig von Betreuerin und Cousine dem Nachlassverfahren entzogen. Trifft dies auch auf das Sparbuch zu?


und vor allem habe ich bis zum Januar 2013 von dieser Sache überhaupt nichts erfahren.

11. April 2013 | 12:47

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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihren Fragen:


1. Die Betreuerin hatte Zugang zu allem. Es gibt keinerlei Unterlagen über die Schenkung. Sie könnte genauso behaupten mein Vater hätte ihr das gesamte Sparguthaben geschenkt. Sie wird sich auf die Beschränkung "zwei Drittel" und die Eigenschaft des Inhaberpapiers berufen. Außerdem hatte sie ein freundschaftliche Pflegeverhältnis zu meinem Vater. (Schenkung aus Dankbarkeit). Die Schenkung kann sein oder auch nicht - ich weiss es nicht. (Beweispflicht)


Die Beweislast für die Schenkung liegt bei der Betreuerin, da dies ein Vermächtnis darstellt und sie auch nichts vom Sparbuch zu Lebzeiten bisher erhalten hat.

Für die Version der Betreuerin spricht, dass sie das Kennwort weiß, allerdings könnte sie es sich auch anderweitig beschafft haben.
Das Testament zugunsten Ihre Cousine spricht allerdings auch gegen die Vermachung des Sparbuches auf 1/3, sodass ich rechtlich davon ausgehe, dass die Betreuerin leer ausgeht, sofern nicht noch andere Beweismittel auftreten.



2. Das Testament, ich habe eine Kopie gesehen, ist nicht zu beanstanden. Mein Vater hatte das gesamte Sparguthaben testamentarisch vererbt und ein Jahr später zwei Drittel davon an die Betreuerin verschenkt. Schon komisch, denn geistig war er top fit. Was ist in einem solchen Fall?

Hier kommt es darauf an, wann das Testament geschrieben worden ist. Wenn das Testament bereits älter ist, könnte angenommen werden, dass es die Zeit der Pflege brachte, der Betreuerin doch noch ein wenig vom Sparbuch abzugeben. Es bleibt aber bei der Beweislast der Betreuerin, die ich bislang als nicht erfüllt ansehe.


3. Das Testament wurde doch eindeutig von Betreuerin und Cousine dem Nachlassverfahren entzogen. Trifft dies auch auf das Sparbuch zu?

Das Sparbuch und der Wert daraus müsste sodann noch nachträglich berechnet werden, allerdings wenn Sie Alleinerbe sind, ist das Sparbuch als Vermächtnis zu werten, was auf Ihr Erbe keinen Einfluss hat, es sei denn, dass das Sparbuch den wesentlichen Wert des Erbes ausmacht.

Hinsichtlich des Testamentes hat dies auch noch strafrechtliche Konsequenzen für die Betreuerin und ggf. für Ihre Cousine (§ 274 StGB ).


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