Änderung des Arbeitsvertrages - kann der AG einseitig eine Befristung vornehmen?

20. Januar 2007 18:36 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite seit dem 17. Juli 2006 bei einem mittelständischen Unternehmen hier im Ort halbtags als Lageristin. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet und es wurde eine sechsmonatige Probezeit vereinbart, die inzwischen abgelaufen ist. Am 18.1.07 (also nach Ablauf der Probezeit) wurde mir von meinen Arbeitgebern eröffnet, dass sie sich überlegen, ob sie mir einen neuen Vertrag geben, der dann erstmal auf ein Jahr befristet sei, weil es ja doch gewisse Reibungspunkte gegeben hätte. Ich möchte jetzt wissen, ob das in dieser Form rechtlich überhaupt zulässig ist. In dem Unternehmen stehen momentan keinerlei Umstrukturierungen, Entlassungen oder ähnliches an.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

20. Januar 2007 | 20:27

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage die ich wie folgt beantworte:

Es liegt im vorliegenden Fall ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. Zu einer Abänderung des befristeten in einen unbefristeten Vertrag besteht aus Ihrer Sicht keine Veranlassung.

Eine Änderungskündigung wäre nur möglich, soweit das Kündigungsschutzgesetz auf Sie Anwendung findet und die Änderungskündigung nicht sozialungerechtfertigt ist. Eine entsprechenden Kündigungsgrund liegt bei der pauschalen Angabe von möglichen Reibungspunkten sicherlich nicht vor.

Insoweit sollten Sie auf Erfüllung des bestehenden Vertrages bestehen. Eine Abänderung des Vertrages aus Ihrer Sicht wäre anhand der vorliegenden Informationen nicht geboten.

Mit besten Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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