Haftung als 'privater' Reiseveranstalter

17. November 2012 19:47 |
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Reiserecht


Guten Tag,

ich werde mit weiteren "Reiseleitern" eine mehrtägige Rundreise im Ausland organisieren und leiten. Sprich: Die Teilnehmer melden sich an, wir buchen daraufhin Flüge, Hotels, diverse Dienstleistungen sowie Fahrzeuge, die wir (die Reiseleiter) auch selbst fahren. "Dachorganisation" ist ein e.V. in Zusammenarbeit mit einem kichlichen Träger. (Im Reiseprospekt steht sinngemäß: "Die Reise ist ein Angebot von xyz e.V.")

Ist es richtig, dass wir damit rechtlich als Pauschalreiseveranstalter auftreten und den gleichen Haftungsbedingungen unterliegen wie ein gewerblicher, professioneller Anbieter?

Wenn Reiseteilnehmer Personenschäden, Sachschäden, Vermögenschäden wegen Mangels oder Nichterfüllung erleiden - wer wäre in einem solchen Fall konkret haftbar zu machen? Die Reiseleiter als natürliche (Privat-) Personen oder der Idealverein als juristische Person, in dessen Namen die Reise organisiert und angeboten wurde?

Welche Möglichkeiten gibt es, die Haftungsrisiken für den Veranstalter einzuschränken? (AGB-Klauseln, Versicherungen). Was diese Frage betrifft, reichen allgemein gehaltene Hinweise.

Vielen Dank.

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