Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
kann er so einfach mir das monatliche Gahlt/die wöchentlichen Stunden kürzen?
Arbeitsmangel liegt nicht vor, auch kein Geldmangel ... im Gegenteil!!
- Nein, die Stunden kann er nicht einfach so kürzen. Dazu muss der Arbeitsvertrag geändert oder zumindest ein Nachtrag verfasst werden. Da hier aber zwingend Ihre Unterschrift erforderlich ist, müssen Sie sich darauf auch nicht einlassen.
Kann er mich so unter Druck setzen, meine Arbeit in der kurzen Zeit zu schaffen u. mir nach 6 Jahren mangelnde Eignung vorwerfen? (Chef ist Handwerker und kennt sich so gut wie gar nicht im Büro aus)
- Sein Verhalten ist absolut nicht korrekt. Er ist nicht im Recht, Sie so zu behandeln.
Kann er meine Therapiestunden, bei denen ich leider gezwungen bin, während der Arbeitszeit zu nehmen, vom Urlaub abziehen? Oder sogar von mir verlangen einen anderen Therapeuten zu nehmen?
Kann er mir so einfach verbieten diese Stunde wieder hereinzuarbeiten?
- Vom Urlaub kann er das nicht abziehen. Sie müssen aber die Therapie außerhalb der Arbeitszeit machen. Anderenfalls fallen Minusstunden an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich hatte noch die Frage, was ich evtl tun kann,
Ich will ja auch nicht gleich mit Arbeitsgericht oder Rechtsanwalt daher kommen. Das würde die sowieso schon angespannte Situation noch verschärfen.
Auch habe ich noch gefragt, ob er mir das einfach so verbieten kann, die Therapeistunden hereinzuarbeiten. Wo ich doch die Zeit sowieso für meine Arbeit brauche.
Auch habe ich noch eine andere Information, betreffend, der Therapiestunden:
"Freistellungsansprüche nach § 616 BGB
"
BAG, Urteil v. 29.2.1984, 5 AZR 92/82, 5 AZR
467/81
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Es ist richtig, dass es auch Ausnahmen gibt.
Insbesondere kann man unter Umständen nach § 616 BGB
eine Freistellung bekommen.
Als Arbeitgeber kann man davon ausgehen, dass Therapiestunden planbar sind. Daher besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, diese vor oder nach der Arbeit zu planen.
Im vorliegenden Fall kommt es darauf an, weshalb Sie die Therapie nicht anders legen können.
Wenn es hier keine Alternativen gibt, muss der Arbeitgeber zustimmen, dass die Therapie während der Arbeitszeit stattfinden kann.
Allerdings muss er Sie deshalb nicht zwingend freistellen.
Ihre Angaben sind leider nicht ausreichend, um abschließend beurteilen zu können, weshalb Ihr Arbeitgeber Sie für die Therapiestunden freistellen müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt