Fahrtenbuch für Lkw (Lastkraftwagen) und/oder Zugmaschinen
Bitte nur beantworten von SteuerfachanwältInnen oder AnwältInnen,
die sich s c h w e r p u n k t m ä ß i g mit Steuerrecht befassen !!!
Sehr geehrte Damen und Herren,
im EStG ist geregelt wie der private Anteil von zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen zu erfassen ist und steuerlich geltend gemacht werden kann.
Im Schreiben IV A 6 - S 2177 - 1/02 des BMF vom 21. Jan. 2002 ist der entsprechende Modus genauer festgelegt. Unter Punkt 1 steht wörtlich geschrieben, "Die Regelung (Anm. also auch das Führen eines Fahrtenbuches) ist auf Kraftfahrzeuge, die kraftfahrzeugsteuerrechtlich Zugmaschinen oder Lastkragenwagen sind, nicht anzuwenden".
Frage:
Wie kann man richtigerweise den Privatanteil von Lastkraftwagen (gilt schon ab 3,5t zGG) oder Zugmaschinen dokumentieren und "abrechnen" wenn eine Nutzung evtl. mal ansteht, die Nutzung also nicht mit Regelmäßigkeit erfolgt oder gänzlich wieder eingestellt wird?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
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