Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ?

7. Februar 2011 15:17 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Zusammenhang mit Mobbing-Tatbeständen hat man ja die Möglichkeit, KollegInnen bzw. den Arbeitgeber auf Unterlassung oder auf Schadenersatz zu verklagen.

Welches Gericht ist für eine solche Klage zuständig ?

Ist bei allen Verfahren, die mit einem Arbeitsverhältnis zu tun haben, das entsprechende Arbeitsgericht zuständig oder muss man sich hier gg.falls an das Amtsgericht wenden ?

7. Februar 2011 | 15:28

Antwort

von


(3189)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Betrieb, wo Sie arbeiten, liegt.

Alle Fragen des Arbeitsverhältnisses werden dort geklärt.

Das Amtsgericht wäre zum Beispiel nur zuständig, wenn Sie persönliche Beleidigungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen erfahren haben, ohne dass Ihr Arbeitgeber etwas damit zu tun hat.

Dieses gilt aber nur ausnahmsweise.

Denn Verhaltensweisen Ihrer Kolleginnen und Kollegen können in der Regel Ihrem Arbeitgeber wie eigene Handlungen zugerechnet werden, so dass dann wiederum das Arbeitsgericht zuständig ist.

Klagegegner ist dann nämlich direkt der Arbeitgeber.

Dieser ist in Bezug auf das Arbeitsverhältnis immer vor dem Arbeitsgericht zu verklagen.

Dieses sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

a)
aus dem Arbeitsverhältnis;

b)
über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses;

c)
aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen;

d)
aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen;

e)
über Arbeitspapiere.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

(3189)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER