Sehr geehrte Ratsuchende ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Durch den Pfändungsbeschluss allein, kann der Gläubiger solange nicht überwiesen ist, nicht über das Recht verfügen, insbesondere nicht einziehen, weil Ihm das Recht nicht zusteht.
Erst der Überweisungsbeschluss überträgt die Forderung normalerweise zur Einziehung.
Durch den Überweisungsbeschluss erlangt der Gläubiger die Einziehungsbefugnis. Er darf im eigenen Namen die Forderung einziehen und Leistung an sich selbst klagen.
Bei Arbeitseinkommen ist das Arbeitsgericht zuständig.
Dabei kann nur die dem Gläubiger zustehende, gepfändete Forderung geltend gemacht werden.
Somit haben Sie einen Anspruch gegen der Arbeitgeber als Drittschuldner auf die im Überweisungsbeschluss zustehenden Beträge.
Anbei möchte ich anmerken, dass Ihr Exmann auf die Beträge zu Ihrem Nachteil nicht verzichten hätte können.
Ich hoffe Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung einen Überblick verschafft zu haben.
Ergänzend möchte ich auf folgendes hinweisen. Meine Auskunft umfasst wesentliche Gesichtspunkte die im geschilderten Fall allgemein zu beachten sind. Daneben können weitere Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem ganz anderen Ergebnis führen können. Deshalb sind verbindliche Empfehlungen darüber, ob und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia Vetter
Nichtausgezahltes Gehalt von Arbeitgeber des Ex-Man pfänden
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Arbeitsrecht
Seit November 2005 betreibe die Zwangsvollstreckung gegen meinen Ex-Mann wegen rückständigem und laufendem Unterhalt. Inzwischen habe ich erfahren, dass dieser die Monatsgehälter von August bis Oktober 2005 von seinem Arbeitgeber nicht ausgezahlt bekommen hat. Er hat aber auf diese Gehaltsansprüche nicht verzichtet. Muss der Arbeitgeber als Drittschuldner Gelder aus diesen Monaten an mich auszahlen? Wenn ja, würde für diese Monate jeweils die gleiche Pfändungsfreigrenze wie in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gelten?
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Arbeitgeber Arbeitgeber Gehalt
Arbeitgeber Arbeitgeber Gehalt
Bewertung des Fragestellers
|
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
"
Leider verstehe ich zu wenig von diesen Sachen. Ich habe die Antwort auf meine Frage nicht entdecken können.
"
FRAGESTELLER
/5,0