Guten Abend,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Sofern im Arbeitsvertrag keine wirksame Verfallklausel enthalten ist, wonach Ansprüchen in z.B. 3 Monaten verfallen, wenn sie innerhalb der Frist nicht in Textform geltend gemacht worden sind, steht Ihnen der Anspruch noch zu und kann von Ihnen geltend gemacht werden.
Sie sollten den Arbeitsvertrag auf eine solche Klausel prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen