Mein Bruder hat Vormundschaft für unsere Mutter und all Ihre Ersparnisse an sich geno

4. November 2010 13:22 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Mutter ist aufgrund ihrer Demenz nun in einem Pflegeheim untergebracht. Es gibt eine notarielle Verfügung die besagt, dass mein Bruder in so einem Falle die alleinige Vormundschaft - auch finanziell -für sie hat.

Meine Mutter hat ca 200.000 Euro Erspartes und einige Aktien
Es ist nun so, dass mein Bruder alle Unterlagen, Schmuck Kontoauszüge , Bankkarte aus ihrem Safe genommen und behauptet,dass er Recht durch die Vormundschaft hat, die Dinge zu verwalten, wie er es nennt. Bei meinem verstorbenenen Vater war das auch so geregelt und ich habe nie etwas von seinen Ersparnissen gesehen.
Ich bin über den Stand des Vermögens meiner Mutter informiert, da sie mir noch kurz vor Ihrer Krankheit ihre Kontoauszüge gezeigt hat.

Habe ich das Recht bei der Bank, Kontobewegung des Kontos meiner Mutter einzusehen ?
Die Kosten für ihr Pflegeheim sind übrigens gesichert und ihr Erspartes wird dafür nicht benötigt.

Hat mein Bruder das Recht durch die Vormundschaft die Ersparnisse meiner Mutter alleinig für sich zu beanspruchen? Was kann ich tun? Habe ich das Recht um Transparenzforderung, was mit dem Geld passiert und kann ich Kontoauszüge anfordern ?
Kann mein Bruder die Besitztümer meiner Mutter für sich alleine veräußern ? Es gibt ein Testament das besagt, dass wir zu gleichen Teilen erbberechtigt sind. Aber wenn er das Geld vorher schon an sich nimmt und ausgibt , wie soll man das genau teilen ? Ich bitte um Ihren Rat, wie ich vorgehen soll.

Danke Dieter

4. November 2010 | 15:22

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:


anhand Ihrer Ausführungen gehe ich davon aus, dass Ihr Bruder als Vormund für Ihre Mutter eingesetzt wurde. Dies hat dann das zuständige Vormundschaft angeordnet und Ihren Bruder dann unter anderem für den Aufgabenbereich Vermögenssorge eingesetzt.


Wenn dies der Fall ist, bestehen einige Kontrollrechte und Pflichten auf Seiten des Vormundschaftsgerichtes.

Zum einen dürfen gewisse Geschäfte gem. §§ 1821 , 1822 BGB nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes vorgenommen werden.

Unter anderem bei Verfügungen über Grundstücke oder Verfügungen über den Großteil des Vermögens des Betreuten bedarf es stets der Genehmigung des Gerichtes.

Gem. § 1840 BGB hat der Betreuer dem Gericht auch mindestens einmal jährlich Rechnung zu legen – dies gilt gem. § 1840 Abs. 2 BGB besonders für die Vermögensverwaltung.

Das Ganze ist gem. § 1841 BGB auch mit Belegen zu untermauern und in geordneter Form nach Ein- und Ausgaben zu gliedern.

Die genannten Auskunfts- und Einsichtsrechte obliegen allesamt jedoch nur gegenüber dem Gericht.

Angehörigen gegenüber sind zumindest gesetzlich keine besonderen Einsichts- oder Auskunftsrechte statuiert.


Daher können Sie leider keine Kontoauszüge bei der Bank anfordern, es sei denn auch Ihnen wurde diesbezüglich von Ihrer Mutter eine Vollmacht erteilt.


Es gibt lediglich die Möglichkeit Ihren Bruder als Betreuer entlassen zu lassen, wenn Gründe vorliegen, die seine Zuverlässigkeit als Betreuer in Frage stellen.

Gem. § 1908 b BGB fehlt es an der Zuverlässigkeit, wenn z. B. eine Abrechnung vorsätzlich falsch erteilt wird.

Wenn Sie also auch ohne Einsicht in die Kontoauszüge etc. in der Lage sind dem Gericht Umstände darzulegen, die bezeugen, dass Ihr Bruder bei der Betreuung eher an sich als an die zu betreuende Mutter denkt, dann könnten Sie zumindest den Antrag stellen, Ihren Bruder aus der Betreuung zu entlassen.

In diesem Zusammenhang könnten Sie auch sich selbst als "gleich geeignete Person zu Betreuung" vorschlagen.


Zusammenfassend muss ich Ihnen daher mitteilen, dass Ihr Bruder Ihnen gegenüber leider nicht rechenschaftspflichtig ist und nur dem Gericht gegenüber regelmäßige Auskünfte erteilen muss.


Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung weitergeholfen zu haben.




___

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Rechtsanwalt Mathias Drewelow
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