Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
1. Eine bestimmte Höhe ist nicht vorgeschrieben, allerdings müssen nach § 44 Nr. 1b des NachbarrechtsG Rh.-Pf. 2 Meter Grenzabstand eingehalten werden.
2. Eine bestimmte Höhe kann nicht verlangt werden, sie können allerdings einen Rückschnitt zur Vermeidung der Immission sowie ansonsten eine Entfernung der Beeren verlangen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung / Empfehlung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
1. Eine bestimmte Höhe ist nicht vorgeschrieben, allerdings müssen nach § 44 Nr. 1b des NachbarrechtsG Rh.-Pf. 2 Meter Grenzabstand eingehalten werden.
2. Eine bestimmte Höhe kann nicht verlangt werden, sie können allerdings einen Rückschnitt zur Vermeidung der Immission sowie ansonsten eine Entfernung der Beeren verlangen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung / Empfehlung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de