21. März 2025
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22:53
Antwort
vonRechtsanwältin Lisbeth Bechtel
Vahrenwalder Straße 269 A
30179 Hannover
Tel: 0170 4677875
Web: https://www.rechtsanwaltskanzlei-l-bechtel.jimdosite.com
E-Mail: ralbechtel@gmail.com
gerne beantworte ich Ihre Rechtsfrage: können Sie bitte den Vertrag mit dem Energieberater im Portal hochladen, vielen Dank. Nach Prüfung sende ich Ihnen die Antwort.
Ist Ihnen recht, wenn dies morgen Vormittag der Fall ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel
Rückfrage vom Fragesteller
21. März 2025 | 23:29
es gibt keinen Vertrag
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
22. März 2025 | 06:38
Sehr geehrter Fragesteller,
so kommt es darauf an, was Sie fpr ein Honorar mündlich vereinbart hatten und ob Sie einen Zeugen haben, der das gehört hat. Grundsätzlich ist ein Verzragsabschluss verbindlich und kann nur mit wichtigem Grund gekündigt werden. Wenn Sie weniger Honorar überwiesen haben, als vereinbart, wäre das ein Kündigungsgrund. Fragen Sie den Energienberater schriftlich, warum er kündigen möchte.
Mit einer Antwort könnte man reagieren.
Sonst können Sie, bei wirksamer Kündigung, nicht auf ein Festhalten am Vertrag bestehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin