Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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Danke für die Antwort.
Nun stellt sich mir jedoch die Frage, wie es beim Kauf ist. Da ich keinerlei Rechnung erhalte wo die Mwst vermerkt ist, kann ich diese ja auch nicht absetzen. Weil wenn ich beim Verkauf die mwst verrechnen muss, diese aber nicht beim Einkauf wieder rein bekomme, würde mir nichts anderes bleiben als es als Kleinunternehmen anzumelden was mich ziemlich einschränken würde.
Nun stellt sich mir jedoch die Frage, wie es beim Kauf ist. Da ich keinerlei Rechnung erhalte wo die Mwst vermerkt ist, kann ich diese ja auch nicht absetzen.
Das stimmt aber es lässt sich bei dieser Art von Ankauf und späteren Verkauf nunmal nicht ändern. Sie können immer auf eine Rechnung bestehen ABER dann verkauft keiner mehr an Sie, weil es sich wohl meist um private Personen handelt. Da zahlen Sie einfach den Preis.
Letztlich ist dieser bereits mit MWST weil diese ja irgendwann mal gezahlt wurde aber sie haben völlig recht. Abziehen wird schwierig.
Was Sie sonst tun könnten - wäre beim FA eine Differenzbesteuerung anzumelden. Dies gilt eigentlich eher für den Handel mit Gebrauchtwaren (Gegenständen) aber es ist auf ihren Bereich durchaus übertragbar. Ich gebe ihnen dazu mal ein Bsp:
Wird ein Gebrauchtgegenstand durch den Wiederverkäufer geliefert, ist Bemessungsgrundlage der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für die Sache übersteigt; die in dem Unterschiedsbetrag enthaltene Umsatzsteuer ist herauszurechnen.
Beispiel
Ein gewerblicher Händler für Computer- und Elektronikgeräte kauft von Privat einen gebrauchten Computer zum Einkaufspreis von 900 Euro. Anschließend verkauft er ihn an eine Privatperson weiter für 1.150 Euro. Der Händler wendet die Differenzbesteuerung an.
Bemessungsgrundlage: Verkaufspreis - Einkaufspreis = 1.150 Euro - 900 Euro = 250 Euro
Aus diesem Betrag ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent herauszurechnen (250 Euro x 0,1597 = 39,93 Euro).
Googlen Sie den Begriff mal.
Das könnte ihr Problem zumindest zT lösen.