30. Juni 2025
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11:48
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
In der Trennungsphase, in der Sie und Ihre Frau noch gemeinsam in einem gemieteten Haus wohnen, gibt es keine gesetzlich festgelegten Regelungen darüber, wer für die Versorgung der Haustiere, die Reinigung des Hauses, die Gartenpflege oder den Einkauf für die Kinder verantwortlich ist. Diese Aufgaben müssen zwischen Ihnen und Ihrer Frau einvernehmlich geregelt werden.
1. Haustiere: Die Versorgung der Haustiere sollte zwischen Ihnen und Ihrer Frau abgestimmt werden. Es ist sinnvoll, eine Vereinbarung zu treffen, wer sich um die Tiere kümmert, um sicherzustellen, dass sie weiterhin gut versorgt sind.
2. Hausreinigung: Auch die Reinigung des Hauses ist eine Aufgabe, die Sie gemeinsam besprechen und aufteilen sollten. Eine klare Absprache kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
3. Gartenpflege: Die Gartenpflege wird in der Regel hälftig verteilt. Wenn einer von Ihnen die gesamte Gartenarbeit übernimmt, steht ihm ein angemessener finanzieller Ausgleich zu.
4. Einkauf für die Kinder: Die Verantwortung für den Einkauf für die Kinder sollte ebenfalls zwischen Ihnen und Ihrer Frau abgestimmt werden. Es ist wichtig, dass die Bedürfnisse der Kinder weiterhin erfüllt werden.
Da ein Auszug noch nicht in Sicht ist, ist es ratsam, diese Aufgaben in einem offenen Gespräch zu klären und eine faire Aufteilung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt