Satzungsänderung bzw. Satzungsneufassung

31. März 2021 19:09 |
Preis: 60,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von

Ich habe die Satzung meines Vereins gründlich überarbeitet, eine Neufassung und eine Synopse formuliert. Wie begründe ich nun rechtswirksam den Tagesordnungspunkt für die nächste Mitgliederversammlung. Mit welchen Argumenten kann ich die Querdenker und Miesebetrigen Mitglieder von der Notwendigkeit einer umfassenden Änderung überzeugen, wobei ich eher eine Neufassung der Satzung anstrebe.
1. April 2021 | 00:06

Antwort

von


(2252)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie müssen die Satzungsänderung und die Neufassung der Satzung entsprechend in der Tagesordnung aufnehmen und den Mitgliedern beides satzungsgemäß vor der Mitgliederversammlung mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zukommen lassen.

Idealerweise suchen Sie sich die für die Satzungsänderung erforderliche Mehrheit indem Sie frühzeitig Mitglieder des Vereins ansprechen und individuell Überzeugungsarbeit zu kritischen Punkten leisten.

Welche Bedingungen aufgrund der Satzung einzuhalten sind kann ich leider mangels Kenntnis der Satzung nicht beurteilen. Wenn Sie mir diese übersenden kann ich aber gerne noch genauer Stellung zur idealen Vorgehensweise nehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Ergänzung vom Anwalt 1. April 2021 | 19:51
Sehr geehrter Fragesteller,

leider ist aufgrund Ihrer Angaben die von Ihnen gewünschte Antwort nicht möglich.

Dafür benötige ich Ihre aktuelle Satzung und gegebenenfalls auch die Änderungsvorschläge. Sonst kann ich nicht beurteilen mit welchen Argumenten man welche Satzungsänderungsvorschläge, die Sie unterbreitet haben, als rechtlich zwingend zu beurteilen sind.

Deshalb meine allgemeinen Hinweise. Eine Satzungsänderung ist generell auch möglich ohne, dass diese rechtlich zwingend ist. Wenn Sie rechtlich zwingend ist, dann kann ich Sie gerne bei Ihrer Argumentation unterstützen. Dazu benötige ich allerdings mehr Informationen als Sie sie in der Frage zur Verfügung gestellt haben. Wenn Sie mir diese Dokumente oder Informationen zukommen lassen, dann kann ich Sie aber gerne argumentativ unterstützen.

Für Satzungsänderungen, die nicht aus zwingenden rechtlichen Gründen erfolgen müssen, gilt aber meine ursprüngliche Aussage, dass man sich vor der Versammlung eine Mehrheit suchen sollte. Ansonsten sollten Argumente für die Zweckmäßigkeit der Satzungsänderung angeführt werden, diese müsste man aber aufgrund der einzelnen Satzungsänderung im Einzelfall argumentativ begründen.

Sie dürfen mir Ihre Änderungen der Satzung gerne auch per E-Mail zukommen lassen, dann werde ich dazu abschließend Stellung nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
ANTWORT VON

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