Piercing - Kanüle im Fleisch 'vergessen'- Schmerzensgeld?

24. August 2020 15:55 |
Preis: 40,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


10:25
Sehr geehrte Damen und Herren,

im März 2018 ließ ich mir einen Bauchnabelpiercing stechen. Auch die Einwilligung dafür habe ich beim Piercer unterschrieben. Das stechen tat mir sehr weh, trotzdem verheilte der Piercing gut. An die Anweisung des Piercers (3x tägl desinfizieren etc.) hielt ich mich.
Ein Jahr später, also 2019 fiel mir auf, dass sich auf der (von mir aus betrachtet) linken Seite eine Art länglicher "Knubbel" quer zum Einstichsloch unter der Haut bildete. Es war anfangs keine Rötung zu sehen. Nach einigen Tagen aber wurde der Bereich um das Einstichloch sehr rot und es bildete sich ein weiterer kleinerer "Knubbel" direkt am Einstichloch. Dieser begann zu eitern, zu bluten und zu schmerzen. Daraufhin rief ich bei meinem Piercer an und bat ihn um Rat. Am Telefon wurde mir gesagt, dass es sich wahrscheinlich um eine Entzündung handle und dass ich weiter desinfizieren solle.
Über ein Jahr zog sich jetzt das ganze (Eiter, manchmal Blut, Schmerzen bei Berührung) . Ich probierte viele verschiedene Wege aus, um die Entzündung in den Griff zu bekommen aber nichts half wirklich nachhaltig. Nachdem ich zwei Wochen lang täglich ein spezielles Mittel benutzte, bemerkte ich einen schwarzen "Punkt" im Stichkanal (Links im Fleisch). Ich nahm eine Pinzette und versuchte vorsichtig daran zu ziehen. Schlussendlich zog ich ein !1cm langes Plastikkanülenteil heraus, was offensichtlich beim stechen irgendwie "implantiert" wurde. Das Kanülenstück kann nur über den Piercer in mein Bauch gelangt sein, da ich den Piercing noch nie entfernt habe. Seit ich das Kanülenstück (was ich aufbewahre) entfernt habe, ist der längliche Knubbel links verschwunden und der Knubbel am Einstichsloch ist kleiner und beginnt abzuheilen. Die Haut über dem Kanülenstück ist leicht vernarbt.

Ich würde gerne den Piercer persönlich damit konfrontieren und meine Frage lautet nun also, habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld wenn ja , wie viel und oder sonstige Entschädigung?
24. August 2020 | 17:01

Antwort

von


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Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Anbringen eines Piercings stellt rechtlich gesehen einen Werkvertrag dar. Es kommen daher Schadensersatzansprüche aus Vertrag in Betracht.

Die Einwilligung bezieht sich dabei nur auf eine nach den Regeln der Kunst durchgeführte Arbeit. Ihre Einwilligung bezieht sich also keinesfalls auf etwaige Fehler oder Missachtungen der Sorgfaltspflichten des Piercers im Rahmen des Piercens; diese werden nicht etwa durch die Einwilligung geheilt.

Laut Sachverhalt lässt sich beweisen, dass das gefundene Teil nur vom Piercer vergessen worden sein kann. Dieser müsste sich dann entlasten. Dies wird er nicht können.

Es kommt mit somit nur noch auf die Höhe des Schmerzensgeldes an. Dies bestimmt sich nach Art, Dauer und Intensität der körperlichen Beeinträchtigung. Bei Schmerzen und Eiter über einen Zeittaum von über einem Jahr lässt sich meiner Meinung nach ein Schmerzensgeld von 3.000 € vertreten.

In den außergerichtlichen Verhandlungen sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, um möglichst viel herauszuholen.

Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung des Anspruchs behilflich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 25. August 2020 | 10:17

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort, ich kann mir nun meine weitere Vorgehensweise überlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. August 2020 | 10:25

In Ordnung. Viel Erfolg.

ANTWORT VON

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