Sehr geehrter Fragesteller,
sehr geehrte Fragestellerin,
in Betracht Ihres Einsatzes und Ihrer Schilderung möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Sie sehe hier kein Fehlverhalten, dass DHL zu einem Schadensersatzanspruch berechtigt.
Nach Ihrer Schilderung ist es üblich, dass Sie oder andere Mitarbeiter für Nachbarn Pakete annehmen und weiter leiten. Es war nicht Ihre Aufgabe selbst und persönlich das Paket zu überreichen. Sie konnten darauf vertrauen, dass eine andere Mitarbeiterin das Paket übergibt. Darüber hinaus sehe ich kein Problem darin, dass von Ihrer Kollegin quasi eine andere Nachbarin eingeschaltet wurde.
Sie sollten DHL daher genauso ausführlich, wie in diesem Forum erklären, wie das Paket an den Nachbarn verbracht wurde. Dann ist es Aufgabe der DHL Ihnen eine Unterschlagung nachzuweisen.
Das sollte der Firma ziemlich schwer fallen, besonders wenn Ihre Kollegin und die Nachbarin Ihre Angaben bestätigen. Fragen Sie diese, ob Sie in dem Anschreiben an DHL deren Angaben als Zeugen weiter geben dürfen. Reichen Sie möglichst sogar schriftliche Aussagen Ihrer Zeugen an DHL weiter.
Ich denke Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Honsel
Rechtsanwalt
sehr geehrte Fragestellerin,
in Betracht Ihres Einsatzes und Ihrer Schilderung möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Sie sehe hier kein Fehlverhalten, dass DHL zu einem Schadensersatzanspruch berechtigt.
Nach Ihrer Schilderung ist es üblich, dass Sie oder andere Mitarbeiter für Nachbarn Pakete annehmen und weiter leiten. Es war nicht Ihre Aufgabe selbst und persönlich das Paket zu überreichen. Sie konnten darauf vertrauen, dass eine andere Mitarbeiterin das Paket übergibt. Darüber hinaus sehe ich kein Problem darin, dass von Ihrer Kollegin quasi eine andere Nachbarin eingeschaltet wurde.
Sie sollten DHL daher genauso ausführlich, wie in diesem Forum erklären, wie das Paket an den Nachbarn verbracht wurde. Dann ist es Aufgabe der DHL Ihnen eine Unterschlagung nachzuweisen.
Das sollte der Firma ziemlich schwer fallen, besonders wenn Ihre Kollegin und die Nachbarin Ihre Angaben bestätigen. Fragen Sie diese, ob Sie in dem Anschreiben an DHL deren Angaben als Zeugen weiter geben dürfen. Reichen Sie möglichst sogar schriftliche Aussagen Ihrer Zeugen an DHL weiter.
Ich denke Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Honsel
Rechtsanwalt