Online Vertrag mit miet24.de

19. Mai 2016 16:46 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Zusammenfassung

Kündigung Vertrag

Ich Online gesucht um meinen Pkw privat zu vermieten, darauf hin rief mich der Berater von der Fa. Miet24.de er war mir behilflich online die Masken auszufüllen. Ich bestätigte die Links und verpflichtete mich 29,90 im Monat für 1 Jahr zu bezahlen und ich könne die Plattform von Miet24 nutzen. Ich wurde vom berater geschickt dahingeführt der berater sagte zu mir ich könne jeweils monatlich kündigen.
Ich habe an Miet24 geschrieben und gesagt, das ich es mir anders überlegt habe man besteht jezt auf eine erfüllung des Vertrages den ich erst 3 Monate vor ende (jahresende kündigen kann.
Ich bin momentan etwas knapp mit Geld vielleicht können Sie da mal ein Auge zudrücken.
Ich kann ihnen dann die korresponden mailen es wurde nichts unterschrieben.
Komme ich da wieder raus.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst vorweg steht Ihnen, wenn Sie wenig Geld haben, ein Anspruch auf Beratungshilfe zu. Dann wird der Anwalt über den Staat bezahlt.

Gehen Sie dazu zu dem Amtsgericht, das für Sie zuständig ist und beantragen dies dort.

Als Verbraucher haben Sie das Recht, einen Vertrag, der online geschlossen wurde, binnen 14 Tagen zu widerrufen. Allerdings wenn Sie Ihr Fahrzeug vermieten wollen - gegen Entgelt - spricht dies eher dafür, dass Sie gewerblich tätig sind. Daher sollten Sie auch aufpassen, da Sie ohne Gewerbe Ärger vom Finanzamt bekommen.
Sind Sie gewerblich tätig, werden Sie den Vertrag nicht widerrufen können und müssen ihn erfüllen!

Ich denke, man kommt aus dem Vertrag nicht raus!

Wenn Sie den Beratungshilfeschein haben, können Sie uns gerne alles Weitere zusenden und wir prüfen das dann nochmal. Die Kosten zahlt dann der Staat.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119122 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle ausführliche Antwort. ...
5,0/5,0
Meine Frage wurde komplett in der ersten Antwort beantwortet. ...
5,0/5,0
Herr Burgmer hat meine Frage gut beantwortet, auch wenn eine abschließende Beurteilung, wie er schreibt, erst mit einer Prüfung des konkreten Vertragsentwurfs möglich ist. Für eine Ersteinschätzung bin ich jedoch im Rahmen des ... ...