Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst vorweg steht Ihnen, wenn Sie wenig Geld haben, ein Anspruch auf Beratungshilfe zu. Dann wird der Anwalt über den Staat bezahlt.
Gehen Sie dazu zu dem Amtsgericht, das für Sie zuständig ist und beantragen dies dort.
Als Verbraucher haben Sie das Recht, einen Vertrag, der online geschlossen wurde, binnen 14 Tagen zu widerrufen. Allerdings wenn Sie Ihr Fahrzeug vermieten wollen - gegen Entgelt - spricht dies eher dafür, dass Sie gewerblich tätig sind. Daher sollten Sie auch aufpassen, da Sie ohne Gewerbe Ärger vom Finanzamt bekommen.
Sind Sie gewerblich tätig, werden Sie den Vertrag nicht widerrufen können und müssen ihn erfüllen!
Ich denke, man kommt aus dem Vertrag nicht raus!
Wenn Sie den Beratungshilfeschein haben, können Sie uns gerne alles Weitere zusenden und wir prüfen das dann nochmal. Die Kosten zahlt dann der Staat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst vorweg steht Ihnen, wenn Sie wenig Geld haben, ein Anspruch auf Beratungshilfe zu. Dann wird der Anwalt über den Staat bezahlt.
Gehen Sie dazu zu dem Amtsgericht, das für Sie zuständig ist und beantragen dies dort.
Als Verbraucher haben Sie das Recht, einen Vertrag, der online geschlossen wurde, binnen 14 Tagen zu widerrufen. Allerdings wenn Sie Ihr Fahrzeug vermieten wollen - gegen Entgelt - spricht dies eher dafür, dass Sie gewerblich tätig sind. Daher sollten Sie auch aufpassen, da Sie ohne Gewerbe Ärger vom Finanzamt bekommen.
Sind Sie gewerblich tätig, werden Sie den Vertrag nicht widerrufen können und müssen ihn erfüllen!
Ich denke, man kommt aus dem Vertrag nicht raus!
Wenn Sie den Beratungshilfeschein haben, können Sie uns gerne alles Weitere zusenden und wir prüfen das dann nochmal. Die Kosten zahlt dann der Staat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen