22. August 2008
|
14:07
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
ich möchte Ihre Anfrage unter Beachtung des Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
1.) Grundsätzlich erstellen Katasterämter Gutachten und dies stellt meist die preiswerteste Variante dar. Sie sollten sich persönlich beim Katasteramt nach der Wartezeit erkundigen. Gegebenenfalls sollte ein anderes Gutachten erstellt werden. Die Kosten werden vom Nachlass getragen.
2.) Wenn es sich bei der Auszahlung um eine Schenkung handelt, dann ist Ihre Auffassung korrekt. Wird jedoch das Darlehn von Ihrem Bruder zurückgezahlt, so sind diese Rückzahlungen zum Nachlass gehörig.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel. für Rechtsberatung: 0 90 01277 59 1 (2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
Tel.: 0351 2699394
Fax: 0351 2699395
E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de