Nachlass: Gutachten durch Katasteramt

21. August 2008 21:45 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Es geht um die Erbschaft meiner Mutter. Sie hat meinen Bruder und meinen Neffen als Erben eingetragen, mich und meine Schwester als Pflichtteilsberechtigte.
Mein Bruder lässt sich viel zeit bei der Zusammenstellung der Bestandsliste, sowie der Aktiva/Passiva- Liste.
Weiterhin versucht er den Wert der beiden hinterlassenen Häuser herunterzuspielen.
Auf meine Forderung, ein Wertgutachten erstellen zu lassen, meint er dies ginge nur über das Katasteramt und das würde mehr als 4 Monate dauern. Ich glaube das nicht so ganz, weil ich nicht glauben kann, das Katasterämter Wertgutachten über Gebäude erstellen.
Gibt es da nicht Alternativen?
2. Frage zum gleichen Thema: Meine Mutter nahm 6 Monate vor ihrem Tod einen Kredit über 40000€ in Form einer Hypothek auf eines der hinterlassenen Häuser auf, damit mein Bruder sich ein eigenes Haus kaufen konnte.
Sind das nicht Schenkungen und gehören in den Pflichtteilergänzungsanspruch?
22. August 2008 | 14:07

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage unter Beachtung des Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

1.) Grundsätzlich erstellen Katasterämter Gutachten und dies stellt meist die preiswerteste Variante dar. Sie sollten sich persönlich beim Katasteramt nach der Wartezeit erkundigen. Gegebenenfalls sollte ein anderes Gutachten erstellt werden. Die Kosten werden vom Nachlass getragen.

2.) Wenn es sich bei der Auszahlung um eine Schenkung handelt, dann ist Ihre Auffassung korrekt. Wird jedoch das Darlehn von Ihrem Bruder zurückgezahlt, so sind diese Rückzahlungen zum Nachlass gehörig.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

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