Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier kann die Nichte ganz einfach ein Schriftstück aufsetzen und den Empfang des Geldes bestätigen.
Im Grunde genommen sind hier keine Formalitäten zu beachten.
Ein solches Schriftstück müsste Datum, Daten der Beteiligten und Unterschriften enthalten und könnte im Kern etwa wie folgt lauten:
„Datum
Hiermit bestätige ich, - Name der Nichte -, dass ich von Herrn, - Name Ihres Mannes -, aus dem Erbe vom … einen Betrag in Höhe von … erhalten habe.
Unterschriften"
Mehr ist im Grunde genommen nicht zu beachten. Sollten Sie dennoch unsicher sein, können Sie einen Entwurf gern einem Anwalt – z.B. mir – zur Durchsicht zukommen lassen.
Diese Antwort ist vom 04.10.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Wenn der Text so formuliert ist, könnte Sie dann nicht doch z.B. nach 6 Monaten noch einmal ankommen und mehr Geld fordern?
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Man muss den Text natürlich ganz konkret auf den Sachverhalt ausrichten. Daher sollte der Text um die Angaben zu dem Erbvertrag ergänzt werden:
„Datum
Hiermit bestätige ich, - Name der Nichte -, dass ich von Herrn, - Name Ihres Mannes -, aufgrund des Erbvertrages der ... vom ... aus dem Erbe vom … einen Betrag in Höhe von … erhalten habe.
Unterschriften"
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt