Kündigungsfrist während der Probezeit nach Manteltarifvertrag

| 20. Mai 2008 22:50 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich bin in Augsburg (Bayern/Schwaben) seit 01.05.08 in einem KFZ-Betrieb als Angestellter beschäftigt. Probezeit lt. Vertrag 6 Monate. Kündigungsfrist des Probearbeitsverhältnisses beiderseits mit der im Manteltarifvertrag festgelegten Frist. Können Sie mir sagen wie diese Frist lautet? Besten Dank.
21. Mai 2008 | 07:57

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


innerhalb der Probezeit kann nah § 3 MTV bis zum letzten Tag der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende einer Kalenderwoche gekündigt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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