27. November 2016
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16:02
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
Die Einkommensverhältnisse des Beklagten haben nichts mit der Zulässigkeit oder Begründetheit einer Klage zu tun, so dass Sie sich insoweit keinerlei Gedanken machen müssen.
Erst dann, wenn es darum geht, aus dem erstrittenen Urteil zu vollstrecken, sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beklagten von Bedeutung.
Da Sie aus dem zu erwartenden Urteil aber 30 Jahre lang vollstrecken können, bestehen durchaus Chancen, dass sich die finanziellen Verhältnisse der Gegenseite zukünftig so verändern, dass Sie irgendwann zu Ihrem Geld kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
27. November 2016 | 16:36
Der Streitwert dürfte 120 000€ sein, kann ein 21 Jähriger damit verklagt werden bzw erkennt das Gericht dies überhaupt an?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27. November 2016 | 16:40
Natürlich können Sie einen 21-Jährigen auf Zahlung von 120.000 EUR (und noch mehr) verklagen.
Das Gericht prüft nur, ob Ihnen dieser Anspruch zusteht, nicht, ob der Gegner das zahlen kann.