Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Wertsteigerung der BTC kann man als weiteren Schaden betrachten und die Klage insoweit ergänzen, wenn die Verjährung noch nicht eingetreten ist (was Ihr Anwalt prüfen soll). Dabei kann man schon jetzt die Klageerweiterung als eine Art der Feststellung machen („den Schuldner zu verurteilen, alle zukünftigen Schäden zu zahlen"). Das empfiehlt sich, wenn die Verjährung droht. Denn dadurch wird sie unterbrochen. Wenn die Verjährung noch kein Problem ist, kann man die Klage später erweitern (d.h. anstatt 30.000 z.B. 55.000 beantragen).
Die Herausgabe der BTC ist tatsächlich nicht möglich, weil sie virtuell sind. Möglich ist aber die Zurückbuchung auf Ihr Konto und so kann das Gericht den Schuldner auch verurteilen. Möglicherweise kann man jetzt den Klageantrag (der so wie ich verstehe einfach auf die Geldzahlung läuft) ändern („der Schuldner wird verurteilt, 5 BTC auf das Konto XXXX einzuzahlen").
Hier war z. B. ein ähnlicher Fall (nicht in Deutschland):
https://cryptomonday.de/mt-gox-glaeubiger-koennen-bitcoin-online-zurueckfordern/
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen