Antwort
vonRechtsanwalt Christian Rebbert
Königsau 3
59555 Lippstadt
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haften mit Ihrer Bürgschaft für die Sachen für die der Mieter selbst haftet. Sprich, wird die Miete nicht gezahlt oder Dinge vom Mieter beschädigt sind Sie mit in der Haftung. Erfüllt der Mieter also die Forderungen des Mieters nicht, kann der Vermieter sich an Sie zur Erfüllung seiner Ansprüche wenden.
Für die Dinge, die nicht in die Haftung des Mieters fallen haften auch Sie nicht. Ein Feuer, welches nicht durch den Mieter verursacht wurde und die Wohnung zerstört ist für Sie daher irrelevant. Dinge die der Mieter in der Mietwohnung zerstört oder beschädigt wären aber ggf. von Ihnen zu ersetzen wenn der Mieter dies nicht tut.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Was ist, wenn sich beispielsweise herausstellt, dass der Brand durch fahrlässiges Verhalten verursacht wurde, z. B. wenn man den Backofen einschaltet, dann einkaufen geht und zu spät zurückkommt und der Backofen den Brand verursacht?
Haftet man in diesem Fall auch für den am Gebäude entstandenen Schaden?
Welche Art von Versicherung können Sie empfehlen, um die Haftung für solche Ereignisse zu vermeiden?
Vielen Dank
Der Mieter haftet nur für grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz. In Ihrem Beispiel würde ich davon nicht ausgehen. Ein Klassiker wäre die unbeaufsichtigte Kerze.
In dem Fall würde man für alle Schäden am Gebäude haften.
Es bietet sich für den Mieter an eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ihr Risiko können Sie meiner Kenntnis nach nicht versichern.